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Veröffentlicht am 15.03.2023 17:30

Geflügelpest bei Leutershausen: Verbraucher können aufatmen

„Die Einschränkungen in der Schutzzone und der Überwachungszone betreffen nur alle gewerblichen und privaten Halter von Geflügel“, so Dr. Ralf Zechmeister, der Leiter des Veterinäramts beim Landratsamt Ansbach. Verbraucher dürfen geschlachtetes Geflügel und Eier in Supermärkten in und außerhalb der Zonen frei einkaufen und sich damit frei bewegen. „Bei normalem Verzehr von gekochten Eiern und Fleisch besteht keine Gefahr für eine Infektion“, erläuterte der Experte.

Konsequenzen für Direktvermarkter

Im Klartext bedeutet die Verfügung aufgrund eines Geflügelpestfalls in einem Betrieb in Frommetsfelden bei Leutershausen: Im Umkreis von zehn Kilometern dürfen Geflügelhalter ihre lebenden Tiere nicht untereinander austauschen oder wegbringen, solange nicht nachgewiesen ist, dass ihr Geflügel nicht infiziert ist. Geschlachtetes Geflügel dürfen Direktvermarkter in der Zehn-Kilometer-Zone ebenfalls nur unter dieser Bedingung verkaufen.

Auch Eier dürfen nur dann vermarktet werden, wenn sie von nachweislich nicht infizierten Tieren stammen. Zusätzliche Bedingung ist, dass die Eier von einer behördlich zugelassenen Packstelle verpackt und durchnummeriert wurden.

In einer Drei-Kilometer-Schutzzone werden im Kreis Ansbach darüber hinaus möglichst bis zum Wochenende alle rund 80 gemeldeten Geflügelhalter (außer dem „Ausbruchsbetrieb“) mit rund 800 Tieren aufgesucht, und zwar von Zweierteams des Veterinäramts, einem Veterinär und einer Hilfskraft. Im Radius von drei bis zehn Kilometern um den Ausbruchsort ist laut Friedrich-Löffler-Institut etwa ein Viertel der Halter – das sind im Kreis Ansbach weitere 183 – aufzusuchen. Zusammen mit den tangierten Dörfern im Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sind dies rund 190 Halter.

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„Nicht weniger Eier verkauft als sonst“

Hühner und Puten seien hochempfänglich für das einschlägige Influenzavirurs H5N1. Es werde geprüft, ob die Tiere Krankheitssymptome haben. Falls ja, werden Rachen-Proben genommen, um sie im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen auf das Virus zu untersuchen.

Anders werde bei Wassergeflügel, also bei Enten und Gänsen, vorgegangen. Sie können lange Träger des mutmaßlich von durchziehenden Wildvögeln übertragenen Virus sein, ohne Symptome zu zeigen. Deshalb werden diese Tiere stets im Rachen und am After betupft, um eventuell einschlägige Viren für eine dann stets folgende Untersuchung beim LGL zu gewinnen. Die Geflügelhalter werden darauf hingewiesen, dass sie bis auf Weiteres ihr Geflügel nur noch in überdachten Ställen halten dürfen, um Infektionen durch Wildvögel auszuschließen, so Zechmeister.

Robert Wellhöfer aus Lehrberg teilte als betroffener Landwirt auf Anfrage mit: „Uns Direktvermarkter bringt die Geflügelpest in eine schwierige Lage. Wenn der Betrieb innerhalb der Überwachungszone ist, so wie meiner, dürfen wir keine lebenden Tiere verkaufen.“ Dieser Verkauf sei jedoch ein wesentliches Standbein für ihn.

„Die Produkte im Laden kommen verpackt“

Er ergänzte: „Bei uns war schon ein Team vom Veterinäramt. Die haben alle meine Tiere sehr genau in Augenschein genommen und untersucht.“ Diese seien gesund. Wenn er den Bescheid erhalten habe, dürfe er seine Eier wieder unter Auflagen vermarkten. Er verkaufe sie in seinem Hofladen und an Supermärkte wie Edeka, Rewe und Kaufland.

Indes registrierten zwei kleine Direktvermarkter keine Änderungen im Verbraucherverhalten. „Bisher hatte die Allgemeinverfügung des Landratsamts Ansbach noch keinen Einfluss auf das Verhalten unserer Kunden; es gab keine Reaktionen. Wir selber haben bereits reagiert, indem wir den Auslauf unserer Hühner überdacht haben“, so Manuela und Marco Aumann, deren Biobetrieb sich innerhalb der Überwachungszone in Neunkirchen bei Leutershausen befindet.

Eine Direktvermarkterin, deren Betrieb etwa 25 Kilometer von der Überwachungszone entfernt ist, berichtete: „Ich habe in den vergangenen Tagen nicht weniger Eier verkauft als sonst.“ Günter Schuler, der etwa den Edeka-Supermarkt in Leutershausen betreibt, sieht indes sein Geschäft von den Maßnahmen nicht betroffen. Leutershausen liegt zwar in der Zehn-Kilometer-Überwachungszone, aber er verkaufe kein Geflügel aus der betroffenen Region, betonte Schuler auf Anfrage der FLZ. Die angebotenen Geflügelprodukte in dem Laden würden zudem verpackt angeliefert. Daher seien keine besonderen Auflagen zu erfüllen. Eier kämen zwar teilweise aus der Region, aber von Lieferanten außerhalb der Schutz- und Überwachungszone.

Für alle gewerblichen und privaten Halter von Geflügel haben die aktuellen Einschränkungen gravierende Folgen.  (Archivfoto: Franziska Back)
Für alle gewerblichen und privaten Halter von Geflügel haben die aktuellen Einschränkungen gravierende Folgen. (Archivfoto: Franziska Back)
Für alle gewerblichen und privaten Halter von Geflügel haben die aktuellen Einschränkungen gravierende Folgen. (Archivfoto: Franziska Back)
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