Der Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Bereich der Stadt Feuchtwangen ist amtlich bestätigt. Die gehaltenen 15.000 Mastputen und 15.000 Küken wurden inzwischen getötet, wie das Landratsamt Ansbach am Mittwochnachmittag in einer Pressemitteilung informiert.
Nun steht zudem der Umfang der Schutz- und Überwachungszone rund um den betroffenen Betrieb fest. Der Radius der engeren Schutzzone beträgt drei Kilometer, bei der Überwachungszone mit etwas lockereren Auflagen sind es zehn Kilometer.
Wer innerhalb dieser Zonen liegt, für den gelten Verbringungsverbote für insbesondere lebendes Geflügel sowie Eier und Geflügelfleischprodukte. Zudem gilt die Aufstallpflicht für mindestens 30 Tage, nachdem die betroffene Einrichtung vollständig desinfiziert wurde. Das sei noch nicht abgeschlossen, heißt es, deshalb könne kein mögliches Enddatum genannt werden.
„Die Betriebe sind zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, wie zum Beispiel Futter wildvogelsicher aufzubewahren und Schadnager zu bekämpfen”, schreibt das Landratsamt.
Innerhalb der Schutzzone sind zudem laut Landratsamt strenge Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen zu beachten, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden. Zudem besucht das Veterinäramt stichprobenartig den Bestand anderer Tierhalter, um Proben zu nehmen. „Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes.
Die Schutzzone im engeren und die Überwachungszone im weiteren Umkreis. Grafik: Landratsamt Ansbach
Im Landkreis Ansbach umfasst die Schutzzone die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:
Innerhalb des Zehn-Kilometer-Radius' der Überwachungszone liegen im Landkreis Ansbach folgende Orte: