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Veröffentlicht am 01.05.2024 02:46

Geplanter Klinikaufenthalt: Was Sie alles wissen müssen

Gemütliche Klamotten, Zahnbürste, Versichertenkarte: Das gehört vor einem Krankenhausaufenthalt auf jeden Fall in die Tasche. (Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn/dpa)
Gemütliche Klamotten, Zahnbürste, Versichertenkarte: Das gehört vor einem Krankenhausaufenthalt auf jeden Fall in die Tasche. (Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn/dpa)
Gemütliche Klamotten, Zahnbürste, Versichertenkarte: Das gehört vor einem Krankenhausaufenthalt auf jeden Fall in die Tasche. (Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn/dpa)

Die Aussicht auf einen Klinikaufenthalt, die ist wohl für niemanden so richtig schön. Nicht nur, weil sich vorab Ängste melden, ob der Eingriff wie geplant verläuft, ob man die Narkose gut verträgt, wie schnell man wortwörtlich wieder auf die Beine kommt. Die Gedanken kreisen vielleicht auch um Fragen wie: Habe ich an alles gedacht, muss ich noch etwas klären? Hier bekommen Sie einen Überblick: 

Was muss ich vorab erledigen?

Der Termin für die Krankenhausbehandlung steht, vielleicht hat man Ihnen schon eine Prognose gegeben, wie viele Nächte Sie dort bleiben müssen. Diese Information sollten Sie weitergeben an alle, die mit Ihrer Abwesenheit planen müssen. Zum Beispiel an den Arbeitgeber, wie Verena Querling, Referentin Pflegerecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, sagt. 

Was sonst noch erledigt werden muss? „Das hängt natürlich von der jeweiligen Lebenssituation ab“, sagt Querling. Vielleicht braucht es jemanden, der die Gemüsebeete im Garten in dieser Zeit gießt, die Katze versorgt, den Briefkasten leert, die Tochter zum Turnunterricht fährt. „Am besten spannt man frühzeitig ein Netz, das dann aushelfen kann.“ 

Und wer springt ein, wenn man zum Beispiel den Partner oder die Mutter pflegt, das aber wegen des Krankenhausaufenthalts für eine Weile nicht kann? Dann kann die Verhinderungspflege eine Option ein. Das bedeutet: Die Pflegeversicherung trägt für Pflegebedürftige der Grade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege. Diese Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. 

Was braucht das Krankenhaus alles von mir?

Ohne Versichertenkarte und Personalausweis geht bei der Anmeldung nichts. Um im Krankenhaus aufgenommen zu werden, muss zudem eine Einweisung vorliegen („Verordnung von Krankenhausbehandlung“), die von Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Wer privat krankenversichert ist, sollte die Kostenzusage der Krankenkasse parat haben. 

Sofern man eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht hat, ist es sinnvoll, auch diese mitzunehmen, rät Verena Querling. Und natürlich sollte man dafür sorgen, dass das Krankenhaus möglichst gut über den eigenen Gesundheitszustand und Besonderheiten Bescheid weiß. Vor einem geplanten Eingriff wird das im Vorgespräch abgefragt. 

„Von einem Herzschrittmacher oder einer Prothese müssen die Ärzte natürlich wissen. Und auch, welche Medikamente man einnimmt“, sagt Querling. Allergiker bringen ihren Allergie-Pass mit, wer Blutverdünner einnimmt, sollte seinen Marcumar-Pass einstecken. Die meisten Krankenhäuser geben auf ihrer Webseite auch eine Checkliste, welche Dokumente genau benötigt werden.

Wichtig ist zudem, dem Krankenhaus die Kontaktdaten der Hausarztpraxis zu geben, damit Kommunikation und Austausch von Befunden reibungslos klappen können. 

Was kommt ansonsten in die Tasche?

Wenn Sie vor dem Kleiderschrank stehen und überlegen, was in die Kliniktasche wandern soll, sollten Sie diesem Grundsatz folgen: „Worin man sich wohlfühlt und was bequem ist, Kleidungsstücke, in denen man auch den Gang im Krankenhaus runterlaufen würde“, sagt Verena Querling. Gerade bei frischen OP-Narben sind eher weit geschnittene Kleidungsstücke sinnvoll, da drückt nichts. 

Hilfsmittel wie Hörgerät oder Brillen müssen natürlich auch mit. Hier gilt besondere Vorsicht, damit sie nicht verloren gehen, wenn man sie vor dem Eingriff ablegt. „Manchmal werden die einfach in Taschentücher gewickelt und sind dann auf einmal weg“, sagt Querling. Besser: sicher in Dose oder Etui verstauen und vorab klären, wie sie wieder den Weg zu einem finden. 

Und natürlich sollte man auch Dinge einpacken, die der Langeweile im Krankenhaus etwas entgegensetzen, „ob es das Sudoku-Heft, ein Headset zum Musikhören oder ein schönes Buch ist“, sagt Querling. 

Wer Serien streamen will, sollte sich vorab über die WLAN-Situation im Krankenhaus informieren. Einer Auswertung von Verivox aus dem Mai 2023 zufolge bieten 70 Prozent der größten Kliniken und Krankenhäuser in Deutschland kostenloses WLAN auf den Patientenzimmern an. Wer doch für die Internetnutzung zahlen muss, kann sich auf Kosten von etwa drei bis fünf Euro pro Tag einstellen. 

Und was bleibt besser zu Hause? Wertsachen, insbesondere Schmuck. „Man muss Ringe und Co. ja ohnehin ausziehen, wenn es in den OP geht“, sagt Querling.    

Was kostet mich der Krankenhausaufenthalt?

Die Zuzahlung liegt für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren bei 10 Euro pro Tag. Wer länger als 28 Tage im Kalenderjahr stationär im Krankenhaus behandelt wird, muss ab dem 29. Tag nichts mehr zuzahlen. 

Die Krankenhäuser rechnen dabei direkt mit den Patientinnen und Patienten ab, nach der Entlassung landet also eine Rechnung im Briefkasten. 

Apropos Entlassung: Was muss ich dafür alles regeln?

Spätestens, wenn sich das Ende des Klinikaufenthalts abzeichnet, kommt das sogenannte Entlassmanagement des Krankenhauses ins Spiel, das meist beim sozialen Dienst liegt. Dessen Ziel ist es, den Übergang zwischen Krankenhausaufenthalt und der Zeit danach möglichst reibungslos zu gestalten. 

Je frühzeitiger man Kontakt zum Entlassmanagement aufnimmt, desto besser - gerade dann, wenn man auch über die Klinikzeit hinaus Unterstützung benötigt, rät Verena Querling. Das Entlassmanagement unterstützt bei Anträgen, zum Beispiel auf einen Pflegegrad. Auch Leistungen wie häusliche Krankenpflege, eine Haushaltshilfe oder Pflegehilfsmittel wie Rollstuhl, Pflegebett oder Toilettenstuhl können aus dem Krankenhaus beantragt und organisiert werden. Und wenn man nach dem Krankenhausaufenthalt noch nicht fit genug für zu Hause ist, kann eine Kurzzeitpflege gesucht werden.   

Was muss ich wissen, wenn ich mich selbst entlassen möchte?

„Dann gibt es ein Formular, auf dem man noch einmal darauf hingewiesen wird, dass die Entlassung gegen ärztlichen Rat ist“, sagt Verena Querling. Das muss man unterschreiben, wenn man sich selbst entlassen möchte. Dabei geht es um Haftungsfragen. Bleiben durch das vorzeitige Verlassen des Krankenhauses langfristige Schäden zurück, wird es schwierig, diese vor Gericht als ärztlichen Behandlungsfehler anerkennen zu lassen. 

Das heißt aber nicht, dass man abgewiesen wird, wenn man doch wieder ärztliche Behandlung benötigt. „Sollte zum Beispiel eine OP-Wunde doch wieder aufgehen, wird man natürlich wieder behandelt“, sagt Verena Querling. 

Kann das Krankenhaus mich krankschreiben?

Ja, das ist möglich, für bis zu sieben Tage. „Das verschafft einem ein bisschen Luft, sodass man nicht sofort zum Hausarzt muss, wenn man aus dem Krankenhaus kommt“, sagt Verena Querling.  

Gut möglich, dass man sich aber doch zeitnah auf den Weg zur Arztpraxis machen muss, nämlich dann, wenn man Medikamente benötigt. Denn Krankenhäuser dürfen sie nur begrenzt mitgeben bzw. verordnen. 

Wird man vor oder an einem Wochenende oder Feiertag entlassen, darf das Krankenhaus nur so viele Medikamente mitgeben, wie es zur Überbrückung dieser Tage braucht. Die Klinik kann Medikamente aber auch verordnen, sodass man sie nach der Entlassung selbst in der Apotheke abholen kann. Möglich ist dabei allerdings höchstens die kleinste Packungsgröße.

© dpa-infocom, dpa:240501-99-872244/2


Von dpa
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