Wer auf Hasspostings im Netz stößt oder selbst Opfer solcher Beiträge ist, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Das geht auch anonym über die die Onlinewachen der Bundesländer. Darauf weist das Bundeskriminalamt (BKA) hin.
Die Onlinewachen sind etwa auf dem Internetportal der deutschen Polizei aufgelistet. Gleichzeitig ist es den Angaben zufolge sinnvoll, Hasspostings dem Betreiber des jeweiligen Netzwerks oder Dienstes zu melden, verbunden mit der Aufforderung, die strafbaren Inhalte zu löschen.
Auch die Meldestellen „Respect“ und „Hessen gegen Hetze“ nehmen Hinweise auf Hasspostings entgegen. Gleiches gilt für die Landesmedienanstalten. Alle diese Stellen leiten die Hinweise an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim BKA weiter, die die strafrechtliche Relevanz prüft, mutmaßliche Verfasserinnen oder Verfasser feststellt und die Strafverfolgung anstößt.
Gerade wenn es sich um geschlossene Foren oder Diskussionsgruppen handelt, ist es wichtig, Hass und Hetze anzuzeigen, damit die Postings nicht ohne jede Konsequenz für die Verfasserin oder den Verfasser bleiben.
Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigung oder Volksverhetzung im Netz sind alles andere als Kavaliersdelikte. Es handelt sich um Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können, erklärt das BKA. Die polizeilich erfassten Fallzahlen von Hasspostings seien stark angestiegen, von 2411 Fällen im Jahr 2021 auf 3396 Fälle im Jahr 2022.
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