Auch im Ruhestand kann sich besondere Sorgfalt bei der Erstellung einer Steuererklärung auszahlen. Denn wer seine Rente versteuern muss, kann verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen und damit die tatsächliche Steuerlast reduzieren.
Entscheidend ist dabei nicht allein die Höhe der Rente. Vom steuerpflichtigen Teil können unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Und noch ein Punkt ist entscheidend: Eine steuerpflichtige Rente bedeutet nicht automatisch, dass tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro. Ob am Ende eine Steuerpflicht entsteht, hängt jedoch vom gesamten zu versteuernden Einkommen und den individuellen Abzügen ab.
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