Wer eine Psychotherapie macht und mit der Behandlung oder der Arbeit der Therapeutin beziehungsweise des Therapeuten unzufrieden ist, kann die Therapie grundsätzlich jederzeit abbrechen und sich um einen Behandler bemühen. Darauf weist Prof. Bernhard Strauß vom Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie am Universitätsklinikum Jena hin.
In der Praxis kann die Suche nach einem neuen Therapieplatz allerdings schwierig und mit Fragen der Kostenübernahme verbunden sein. Patientinnen und Patienten sollten daher je nach Einzelfall abwägen, ob sie Probleme zunächst in einem offenen Gespräch mit ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten ansprechen können. Steht der Entschluss zum Wechsel fest, kann es sinnvoll sein, sich in mehreren Erstgesprächen einen ersten Eindruck von möglichen neuen Behandlern zu verschaffen.
Wichtig ist darüber hinaus, als Patientin und Patient die eigenen Rechte zu kennen. Dazu gehören unter anderem folgende:
Wer das Verhalten seiner Therapeutin oder seines Therapeuten als unangemessen empfindet oder unsicher ist, kann seine Bedenken direkt ansprechen.
Wenn eine Klärung nicht möglich ist oder Grenzen überschritten wurden, können sich Betroffene auch an die regionalen Psychotherapeutenkammern wenden. Eine weitere Anlaufstelle ist die Initiative „Ethik in der Psychotherapie“. Dort gibt es bei Fragen unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Hilfe. Auch Patientenberatungsstellen können weiterhelfen, etwa die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
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