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Veröffentlicht am 27.07.2026 05:15

In Psychotherapie? Diese Patientenrechte sollten Sie kennen

Wer in psychotherapeutischer Behandlung ist, hat als Patientin oder Patient klar geregelte Rechte. (Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Wer in psychotherapeutischer Behandlung ist, hat als Patientin oder Patient klar geregelte Rechte. (Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Wer in psychotherapeutischer Behandlung ist, hat als Patientin oder Patient klar geregelte Rechte. (Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Wer eine Psychotherapie macht und mit der Behandlung oder der Arbeit der Therapeutin beziehungsweise des Therapeuten unzufrieden ist, kann die Therapie grundsätzlich jederzeit abbrechen und sich um einen Behandler bemühen. Darauf weist Prof. Bernhard Strauß vom Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie am Universitätsklinikum Jena hin. 

In der Praxis kann die Suche nach einem neuen Therapieplatz allerdings schwierig und mit Fragen der Kostenübernahme verbunden sein. Patientinnen und Patienten sollten daher je nach Einzelfall abwägen, ob sie Probleme zunächst in einem offenen Gespräch mit ihrer Therapeutin oder ihrem Therapeuten ansprechen können. Steht der Entschluss zum Wechsel fest, kann es sinnvoll sein, sich in mehreren Erstgesprächen einen ersten Eindruck von möglichen neuen Behandlern zu verschaffen. 

Rechte als Patientin oder Patient

Wichtig ist darüber hinaus, als Patientin und Patient die eigenen Rechte zu kennen. Dazu gehören unter anderem folgende: 

  • Therapeutinnen und Therapeuten müssen umfassend über Diagnose, Therapieplan und voraussichtliche Kosten aufklären. Daten und Gesprächsinhalte dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patientin oder des Patienten weitergeben. 
  • Patientinnen und Patienten haben das Recht, ihre Patientenakte einzusehen. 
  • Außerdem ist es Therapeutinnen und Therapeuten untersagt, die Hilflosigkeit oder Unwissenheit von Patientinnen und Patienten auszunutzen. 

Anlaufstellen für Ratsuchende

Wer das Verhalten seiner Therapeutin oder seines Therapeuten als unangemessen empfindet oder unsicher ist, kann seine Bedenken direkt ansprechen. 

Wenn eine Klärung nicht möglich ist oder Grenzen überschritten wurden, können sich Betroffene auch an die regionalen Psychotherapeutenkammern wenden. Eine weitere Anlaufstelle ist die Initiative „Ethik in der Psychotherapie“. Dort gibt es bei Fragen unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Hilfe. Auch Patientenberatungsstellen können weiterhelfen, etwa die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

© dpa-infocom, dpa:260727-930-443025/1


Von dpa
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