Im vergangenen Sommer hat ein 39-Jähriger in Neuendettelsau (Landkreis Ansbach) einen 30-Jährigen mit einem Messer angegriffen, ihn aber nicht verletzt. Seit Montag läuft der Prozess am Landgericht Ansbach wegen versuchten Totschlags. Nun wurde er unterbrochen. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Matthias Held will ein zweites Gutachten.
Bereits am ersten Prozesstag schilderten mehrere Zeuginnen und Zeugen die Situation, die sich am 25. Juni 2025 an der Kreuzung zwischen Heilsbronner und Haager Straße abgespielt haben soll. So war von Schreien die Rede, die mehrere Personen aus der Asylunterkunft wahrgenommen hatten.
Diese stammten vom Beschuldigten, der hier Cem T. genannt wird. Lukas P. (alle Namen geändert) soll ihn deshalb aufgefordert haben, den Mund zu halten. Daraufhin schnappte sich Cem T. ein Messer, ging nach draußen und fuchtelte vor dem 30-Jährigen damit herum. Der konnte fliehen. Ob der Beschuldigte ihm nur Angst machen wollte, oder ihn wirklich auch verletzen wollte, ist unklar.
Am zweiten Tag der Verhandlung trägt der Sachverständige Dr. Georgi Georgiev die Ergebnisse seines psychiatrischen Gutachtens vor. Das kann in diesem Prozess besonders wichtig sein, weil der Beschuldigte laut Antragsschrift an paranoider Schizophrenie leidet und es um die Frage geht, ob er dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden soll.
Der Gutachter erklärt, dass der Beschuldigte ab Mitte Juni 2025 psychisch auffällig geworden sei. Er habe Selbstgespräche geführt und litt unter Verfolgungswahn. Zur Tatzeit soll ein akuter Schub seiner Erkrankung bestanden haben, eine „massive psychotische Episode”. Cem T., so sagt Georgiev, „war zur Tatzeit nicht in der Lage, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden”. Auch vorher hatte er bereits Psychosen. „Er dachte, dass andere seine Gedanken lesen können.”
Insgesamt sieht der psychiatrische Gutachter die Voraussetzungen für Paragraf 20 Strafgesetzbuch gegeben. Damit ist die Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störung gemeint. Die Straftat von Cem T. sei außerdem eher als Folge seiner Psychose und weniger als Folge seines regelmäßigen Cannabiskonsums gewesen, heißt es im Gutachten. An diesen sei der Beschuldigte gewöhnt gewesen.
Außerdem, so Georgiev, sei nach einer Entlassung von Cem T. aus der Psychiatrie derzeit zu erwarten, dass er zu weiteren Körperverletzungsdelikten bis hin zu Tötungsdelikten in der Lage sei.
„An welchen Umständen machen Sie fest, dass es schlimmer werden könnte als das in Neuendettelsau?”, fragt Richter Held. Der Gutachter erwidert unter anderem, dass Cem T. das Messer hätte liegen lassen können, wenn er Lukas P. nur Angst machen wollte. Er aber hat sich erst von der Polizei von seinem Vorhaben stoppen lassen. „Es ist aus psychiatrischer Sicht auszuschließen, dass er nur Angst machen wollte.”
Der Beschuldigte äußerte außerdem im Gespräch mit dem Gutachter, dass er mit seiner Frau zusammen in einer Wohnung leben will. Das Paar hat kurz nach der Tat ein Kind bekommen. Die Situation mit Partnerin und Baby könnte jedoch zu emotionaler Überforderung führen und ihn destabilisieren. Am sinnvollsten seien also die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Station und die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, so der Psychiater.
Die Kammer findet das Gutachten „noch nicht ganz überzeugend”, wie Matthias Held erklärt. Deshalb fordert sie ein weiteres psychiatrisches Gutachten. Nun wird also ein zweiter Sachverständiger gesucht und geschaut, „ob er zum gleichen Ergebnis kommt”. Zum Beschuldigten sagt Held: „Der Sachverständige sagt, dass Sie weiterhin gefährlich sind.” Das will das Schwurgericht aber erneut prüfen. „Sie merken, wir nehmen das sehr ernst.”
Der Prozess soll am 17. März fortgesetzt werden.