Insolvenz? Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Restposten | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 13.07.2026 16:58

Insolvenz? Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Restposten

Mail-Betrug: Werden Restposten aus einer Insolvenzmasse zu ungeheuer günstigen Preisen angeboten, sollten Verbraucher misstrauisch sein. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)
Mail-Betrug: Werden Restposten aus einer Insolvenzmasse zu ungeheuer günstigen Preisen angeboten, sollten Verbraucher misstrauisch sein. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)
Mail-Betrug: Werden Restposten aus einer Insolvenzmasse zu ungeheuer günstigen Preisen angeboten, sollten Verbraucher misstrauisch sein. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)

Angebliche Restposten aus einer Insolvenzmasse zum unschlagbaren Preis angeboten bekommen? Selbst wenn die Schreiben seriös wirken und den Absender einer real existierenden Anwaltskanzlei tragen, sollten Angeschriebene skeptisch sein. Denn derzeit macht diese perfide E-Mail-Masche die Runde: Betroffene sollen für das Angebot in Vorkasse gehen, die Ware wird aber niemals geliefert, das Geld ist weg. 

Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Tipps, wie sie den Betrug entlarven:

  1. Anwaltsverzeichnis prüfen: Existiert die angebliche Kanzlei wirklich? Anhand des Bundesweit Amtlichen Anwaltsverzeichnisses können Sie es überprüfen. Vergleichen Sie dabei die Kontaktdaten mit denen auf dem Briefkopf - weichen die Daten ab, sollten die Alarmglocken schrillen. Im Zweifel unter den angegebenen Kontaktdaten des Verzeichnisses nachfragen.
  2. Insolvenzverfahren verifizieren: Ist der angebliche Insolvenzverkauf wirklich plausibel? Nur wenn für ein entsprechendes Unternehmen tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Verwalter bestellt wurde, kann das überhaupt sein. Das offizielle Insolvenzportal gibt darüber Auskunft. Bei Unklarheiten sollten Angeschriebene direkt beim zuständigen Insolvenzgericht nachfragen, das dort angegeben ist.

Grundsätzlich sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei solchen Angeboten keinesfalls auf eine Zahlung per Vorkasse einlassen, empfehlen die Verbraucherschützer. Wer bereits Zahlungsdaten herausgegeben hat, sollte den Fall umgehend seiner Bank melden. Außerdem sollte Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden - das geht auch bequem online.

© dpa-infocom, dpa:260713-930-378935/1


Von dpa
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