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Veröffentlicht am 03.07.2024 16:39

Jagdverband und Kreisgruppe streiten vor Zivilgericht

Im Bayerischen Jagdverband (BJV) gibt es erneut Streit. Nun trafen sich Mitglieder des BJV-Präsidiums und der Kreisgruppe Neuburg vor Gericht in München (Symbolfoto). (Foto: Uwe Anspach/dpa)
Im Bayerischen Jagdverband (BJV) gibt es erneut Streit. Nun trafen sich Mitglieder des BJV-Präsidiums und der Kreisgruppe Neuburg vor Gericht in München (Symbolfoto). (Foto: Uwe Anspach/dpa)
Im Bayerischen Jagdverband (BJV) gibt es erneut Streit. Nun trafen sich Mitglieder des BJV-Präsidiums und der Kreisgruppe Neuburg vor Gericht in München (Symbolfoto). (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Der Friede hat nicht lange gewährt: Nach jahrelangen internen Streitigkeiten hat beim Bayerischen Jagdverband (BJV) Ruhe einkehren sollen. Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte im Frühjahr eigens ein Treffen einberufen und sich als Mediator angeboten. Nun trafen sich Mitglieder des BJV-Präsidiums und der oberbayerischen Kreisgruppe Neuburg an der Donau vor dem Landgericht München I. Eine Entscheidung des Richters gibt es noch nicht.

Hintergrund des Verfahrens ist der Ausschluss der Kreisgruppe Neuburg aus dem BJV. Die Kreisgruppe hatte laut BJV vor einiger Zeit eine Satzungsänderung vorgenommen, die nicht den Statuten des BJV entsprach.

Bei dem Treffen im Ministerium habe Aiwanger der Kreisgruppen-Vorsitzenden „nochmals deutlich erklärt, dass die Mitgliedschaft einer Kreisgruppe im Verband nur dann möglich sei, wenn die geltenden Regeln des Verbandes akzeptiert würden“, teilte der Verband mit.

Damals habe die Kreisgruppen-Vorsitzende angekündigt, die Satzungsänderung zurückzunehmen. Weil sie das doch nicht getan habe, sei die Gruppe vom Landesausschuss aus dem BJV ausgeschlossen worden. Dagegen habe die Kreisgruppe Widerspruch eingelegt, über den im Herbst die Landesversammlung entscheiden müsse.

Vor Gericht wolle die Kreisgruppe mittels einstweiliger Verfügung die Wiedereinräumung ihrer Mitgliedsrechte im BJV erwirken - zumindest bis verbandsintern das Beschwerdeverfahren wegen des Ausschlusses beendet sei, sagte eine Justizsprecherin. Vorrangig gehe es dabei um die Sperrung des Online-Zuganges zur Online-Mitgliederverwaltung des BJV.

Eine Sprecherin des Verbandes sagte, dass die Kreisgruppe weiterhin über ihre Rechte verfüge und die Mitglieder beispielsweise auch weiterhin versichert seien und ihre Mitgliederzeitschrift bekämen.

Der Gerichtssprecherin zufolge prüft der Richter nun, inwieweit die Rechte noch gewährt sind, und wird am Montag seine Entscheidung über die einstweilige Verfügung verkünden.

Nach dem Treffen von etwa 20 BJV-Vertretern im Ministerium Mitte Mai hatte Aiwanger gesagt, es hätten „sehr konstruktive Gespräche aller Beteiligter stattgefunden, um den Streit der Vergangenheit hinter sich zu lassen und mit einem geschlossenen Verband zusammenarbeiten zu können“.

Direkt vor der Aussprache beim Minister hatte es ebenfalls eine Verhandlung vor dem Landgericht München I gegeben, in der es um den öffentlichen Livestream vom Landesjägertag im März in Weiden ging. Damals hatte der Vorsitzende der Kreisgruppe Memmingen erwirkt, dass ein öffentlicher Livestream der Veranstaltung via einstweiliger Verfügung untersagt wurde. Dagegen legte der BJV Widerspruch ein. Die Richterin bestätigte jedoch ihr Verbot des öffentlichen Livestreams dieser Veranstaltung.

© dpa-infocom, dpa:240703-930-162976/2


Von dpa
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