Für die einen zerstört er die historisch gewachsene Teichwirtschaft, für die anderen ist er ein schützenswertes Tier: Der Fischotter erhitzt die Gemüter in Bayern, erst recht, nachdem es die Staatsregierung erlaubt hat, dass in den Regierungsbezirken Oberfranken und Oberpfalz Fischotter im Ausnahmefall auch getötet werden dürfen. Die Regierungsbehörden haben Gebiete festgelegt, in denen der Fischotter gejagt werden kann - sofern die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt vorher zustimmt.
Das Echo in den Landkreisen ist unterschiedlich: In den Landkreisen Schwandorf und Tirschenreuth sind pro Jahr je fünf Entnahmen - so die offizielle Bezeichnung - erlaubt. Doch schon jetzt sind mehr Anträge für das Jahr 2025 eingegangen. Entscheidungen gab es noch nicht. Zwei Anträge registrierte das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Im Landkreis Cham dagegen hat nach Angaben der Behörde noch kein Teichwirt die Jagd auf einen Fischotter beantragt, auch im Landkreis Amberg-Sulzbach ist die Resonanz noch gering.
Franz Löffler (CSU), Bezirkstagspräsident der Oberpfalz und Chamer Landrat, sagte: „Die Teichwirtschaft in Ostbayern ist massiv gefährdet.“ Der Fischotter habe daran „leider einen erheblichen Anteil. Bislang haben all die Vorschläge zu Schutzmaßnahmen oder auch finanzielle Ausgleichsleistungen daran nichts geändert.“ Nun sei ein Kompromiss erarbeitet worden.
Der Tirschenreuther Landrat Roland Grillmeier (CSU) äußerte die Hoffnung, dass die jetzige Verordnung „ein Schritt hin zu einem funktionierenden Fischotter-Management“ ist“. Er kämpfe „seit Jahren an der Seite der Teichwirtschaft, deren Zukunft in einem der wichtigsten Teichgebiete Europas auf dem Spiel steht“.
In Oberfranken gilt die Erlaubnis für die Fischotter-Jagd nur für die Kreise Bayreuth, Hof und Wunsiedel, zwischen zwei und fünf Entnahmen pro Jahr sind erlaubt. Beim Landratsamt Bayreuth hat noch kein Teichwirt einen Antrag gestellt.
Ein Fischotter braucht pro Jahr mindestens 400 bis 500 Kilo Nahrung, etwa 95 Prozent davon sind Fisch, wie es beim Landesfischereiverband Bayern heißt. Bedient er sich in Teichen, ist nicht nur der tatsächliche Fraß eine Gefahr, sondern auch der Stress, den die Fische angesichts der Bedrohung verspüren: Sie fressen dann weniger und sind empfänglicher für Krankheiten.
Viele Teichwirte hätten in den vergangenen Jahren wegen der Otterschäden die Teichwirtschaft beendet, sagte Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kürzlich. Otter gefährdeten jedoch auch in freien Gewässern Fischbestände.
Anders sehen das Umweltschützer. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Bayreuth Klage gegen die Allgemeinverfügung der oberfränkischen Regierung eingereicht. Sie verstoße gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Fischotter sind streng geschützt, weil sie in weiten Teilen Deutschlands lange als ausgerottet galten.
Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner teilte mit: „Die Art steht zu Recht unter strengem Schutz, dennoch wird der Fischotter seit Jahren von der bayerischen Landesregierung systematisch zum Sündenbock für Probleme in der Teichwirtschaft gemacht. Statt dem Griff zur Flinte gibt es zahlreiche Maßnahmen, die Fischotter und Teichwirtschaft nicht gegeneinander ausspielen.“ Elektrozäune oder Ablenkteiche könnten helfen. „Vor allem aber braucht es dringend die Renaturierung von Bayerns Flüssen.“
Dass der Fischotter die Justiz beschäftigt, ist nicht neu im Freistaat: Im Frühjahr 2024 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Fischotter-Verordnung für unwirksam, die den Abschuss von Tieren ermöglichte. Nun ist auch die neue Verordnung im Visier der Umweltschützer und ein Fall fürs Gericht.
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