Bayern schafft zum kommenden Jahr wie angekündigt das bisherige Familiengeld ab - Eltern kleiner Kinder erhalten stattdessen von 2026 an eine Einmalzahlung von 3.000 Euro. Nach dem Gesetzentwurf, den das Kabinett nun auf den Weg gebracht hat, soll das sogenannte Kinderstartgeld für alle Kinder gewährt werden, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind. Es soll zum ersten Geburtstag ausbezahlt werden. Eltern von Mehrlingen sollen die 3.000 Euro mehrfach, also pro Kind, bekommen.
Der Antrag auf das Kinderstartgeld kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Elterngeld gestellt werden. Zuständig ist, wie beim bisherigen Familiengeld, das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Bayern. Laut Kabinettsbeschluss soll das Kinderstartgeld nicht auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet werden.
Angesichts knapper Kassen hatte die Staatsregierung schon im vergangenen Jahr den Grundsatzbeschluss getroffen, die direkten Familien- und Landespflegegeldzahlungen auf die Hälfte zusammenzustreichen. Bisher haben Eltern kleiner Kinder in Summe mindestens 6.000 Euro vom Freistaat erhalten. Im gleichen Zug soll auch das Krippengeld entfallen, mit dem Familien bei den Kindergartenbeiträgen entlastet wurden. Die frei werdenden Mittel sollen in die Kindertagesstätten fließen. „Familien, aber auch Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen profitieren davon in erheblichem Maße“, argumentiert die Staatsregierung.
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