Nach stundenlangen Gesprächen in den Fluren des Bundestages und einer hitzigen Debatte ist der Gesetzentwurf der Union für eine Begrenzung der Migration im Bundestag abgelehnt worden.
Der umstrittenste Punkt des Gesetzentwurfs der Unionsfraktion, zu dem vorab auch Abgeordnete von FDP, AfD und BSW Zustimmung signalisiert hatten, ist die Aussetzung des Familiennachzugs zu Geflüchteten mit eingeschränktem Schutzstatus. Zu dieser Gruppe gehören in Deutschland aktuell viele Syrerinnen und Syrer.
Außerdem sollten nach den Vorstellungen der Union die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden. Sie solle künftig, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich - also etwa an Bahnhöfen - Ausreisepflichtige antrifft, selbst für eine Abschiebung sorgen können, schlug die CDU/CSU vor.
Die Union forderte in ihrem nun gescheiterten Entwurf überdies, das Ziel einer „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern wieder ins Aufenthaltsgesetz aufzunehmen. Das hatte die inzwischen auf Rot-Grün reduzierte Ampel-Koalition Ende 2022 gestrichen.
Nein. Der Innenausschuss hatte über den Entwurf bereits im Herbst beraten, kurz vor dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition. Auch die Idee, den Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus nicht zu erlauben, war nicht neu.
Von März 2016 bis Juli 2018 war der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte von der damaligen schwarz-roten Koalition ausgesetzt worden. Begründet wurde dies damals mit der Absicht, eine Überlastung bei der Aufnahme und Integration zu vermeiden. Seit August 2018 dürfen monatlich insgesamt 1.000 Menschen als Angehörige von Menschen mit diesem Schutzstatus einreisen. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sah zwar eigentlich vor, dass der Familiennachzug auch zu Menschen aus dieser Gruppe wieder unbegrenzt möglich werden soll. Umgesetzt wurde dieses Vorhaben aber nicht.
In dem nun abgelehnten Gesetzentwurf der Union steht wörtlich: „Angesichts der Aufnahme von mehr als 1,8 Millionen Asylbewerbern und Ukraine-Flüchtlingen seit Anfang 2022 sind die Integrationskapazitäten in Deutschland auf absehbare Zeit in einem Maße erschöpft, dass der Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf weiteres zu beenden ist.“
Auch die Idee, der Bundespolizei neue Befugnisse für Abschiebungen zu geben war nicht neu. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung hatte der Bundestag 2021 gebilligt. Im Bundesrat fand er damals jedoch keine Mehrheit.
Am Mittwoch war ein Antrag der Union zu umfassenden Zurückweisungen an deutschen Grenzen im Bundestag beschlossen worden, weil die AfD sowie zahlreiche Abgeordnete der FDP und einige Fraktionslose zugestimmt hatten. Politiker und Politikerinnen von SPD, Grünen und Linke kritisierten Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) dafür scharf. Sie sprachen von einer „Schande“ und einem „Sündenfall“.
Anders als der am Mittwoch angenommene 5-Punkte-Plan hätte der am Freitag abgelehnte Gesetzentwurf rechtliche Konsequenzen gehabt. Die Bundesregierung hätte - wenn er angenommen worden wäre und auch der Bundesrat zugestimmt hätte - die darin vorgeschlagenen Änderungen umsetzen müssen. Im Bundesrat wäre das Gesetz jedoch auf Widerstand gestoßen, mehrere Unions-Ministerpräsidenten hatten bereits angekündigt, nicht zustimmen zu wollen.
Das Vorhaben ist erst einmal beerdigt. Es steht der Union natürlich frei, die Vorschläge nach der Bundestagswahl erneut auf die Tagesordnung zu heben und - im Falle einer Regierungsbeteiligung - auch umzusetzen.
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