Rund 40 Flüge, die sie selbst nie gebucht habe: Das entdeckte Cathy Hummels beim Blick auf ihre Kreditkartenabrechnung, wie „Bild“ berichtet. Die Influencerin und Ex-Frau von Fußballer Mats Hummels gibt an, sie sei Opfer von „hochkarätigen Betrug“ geworden und schätzt den möglichen Schaden auf rund 40.000 Euro. Was die genauen Hintergründe sind und ob sie das Geld wiederbekommt, blieb zunächst unklar.
Der Fall zeigt aber exemplarisch, warum es wichtig ist, regelmäßig die Kreditkartenabrechnungen zu prüfen. Und bei Unregelmäßigkeiten schnell tätig zu werden. Die Verbraucherzentralen raten, was in dem Fall zu tun ist:
Gut zu wissen: Laut den Verbraucherschützern müssen Banken Zahlungen, die vom Kunden nicht autorisiert wurden, grundsätzlich erstatten. Mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit kann sie dem Kunden die Zahlung demnach nicht per se verweigern - sie muss es belegen. Die Erfahrung zeige, dass sich Banken oft nicht an diese Vorgabe halten: „Sie wimmeln die Betrugsopfer ab, ohne ihnen grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.“
Erstattet der Zahlungsdienstleister das zu Unrecht abgebuchte Geld nicht zurück, können Betroffene eine Schlichtungsstelle einschalten - oder sich anwaltliche Hilfe suchen.
Sicherheitsmaßnahmen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) sollen vor unerlaubten Abbuchungen schützen. Weil die 2FA aber nicht bei jeder Zahlung vorgeschrieben sind, sollte man einstellen, dass man mit Push-Nachrichten in der Banking-App über jeden Umsatz auf der Kreditkarte informiert wird - so bekommt man unberechtigte Abbuchungen bestenfalls sofort mit.
Denn oft sind es eben keine Riesenbeträge, die Betrüger abbuchen, sondern kleine Summen, die nicht direkt auffallen.
© dpa-infocom, dpa:261103-930-935555/1