Ein 18 Jahre alter Schüler ist nach einem tödlichen Angriff an einem Gymnasium in Malmö wegen Mordes an zwei Lehrerinnen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Den Hinterbliebenen muss er zudem Schadenersatz zahlen, der sich auf insgesamt rund eine Million Schwedische Kronen (rund 93.000 Euro) beläuft, wie das Amtsgericht der drittgrößten Stadt Schwedens mitteilte. Gegen das Urteil kann innerhalb von drei Wochen Berufung eingelegt werden.
Der Schüler hat gestanden, den Angriff am 21. März verübt zu haben. Im dritten Stockwerk der Schule hatte die Polizei damals zwei schwer verletzte Lehrerinnen und auch den 18-Jährigen entdeckt. Er wurde wenige Minuten nach der Tat festgenommen, nachdem er das Verbrechen selbst per Notruf gemeldet hatte. Die beiden Frauen erlagen später ihren Verletzungen.
Der Angreifer tötete sie dem Urteil zufolge unter anderem mit Axthieben gegen den Kopf und Hals. Er habe mit Vorsatz gehandelt, die Frauen seien aber Zufallsopfer gewesen. Sie seien in der Situation völlig unvorbereitet und schutzlos gewesen.
„Es handelt sich um zwei sehr brutale Morde, bei denen den Opfern schweres Leid zugefügt wurde und sie große Todesangst verspürten“, erklärte der Vorsitzende Richter Johan Kvart. Das Vorgehen des Täters könne nur als äußerst rücksichtslos bezeichnet werden. Deshalb werde die Strafe trotz des relativ jungen Alters des Angeklagten auf lebenslang festgesetzt.
Der Schüler ist damit der erste 18-Jährige, der in Schweden nach einer zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzesänderung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt wurde. Damals war der sogenannte Jugendrabatt abgeschafft worden, durch den 18 bis 20 Jahre alte schwere Straftäter solchen Strafen zuvor entgangen waren.
Staatsanwältin Johanna Liljeblad hatte während des Prozesses gegen den jungen Mann aus dem nahe gelegenen Trelleborg lebenslange Haft gefordert. Eine rechtspsychiatrische Untersuchung hatte ergeben, dass er bei der Tat nicht an einer schweren psychischen Störung gelitten hatte.
Schweden hat seit einiger Zeit ein gehöriges Problem mit einer um sich greifenden Bandenkriminalität - das Thema prägt derzeit auch den Wahlkampf im Land vor der Parlamentswahl am Sonntag. Der 18-Jährige war in dieser oder anderer Hinsicht jedoch zuvor nicht als Straftäter aufgefallen. Er habe auch keine politischen, religiösen oder ähnliche Motive gehabt, sagte Richter Kvart auf einer Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung.
Dem Urteil zufolge verstand sich der junge Mann vielmehr als Außenseiter, der nach eigenen Angaben eine so schwere Schreckenstat begehen wollte, dass er nie wieder an einen „normalen Platz“ in der Gesellschaft zurückkehren könne. Es gebe auch Hinweise darauf, dass der Angeklagte eine Faszination für Schulschießereien und ähnliche Gewalttaten entwickelt habe - und dass er Aufmerksamkeit wollte.
Der 18-Jährige selbst sei nach dem Urteil traurig und geschockt, sagte sein Verteidiger Anders Elison der schwedischen Nachrichtenagentur TT. Er habe großen Gesprächsbedarf.
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