Für Schäden an land-, forst- oder teichwirtschaftlichen Flächen, die auf Biber-Aktivitäten zurückgehen, stellt der Freistaat künftig 20 Prozent mehr Geld zur Verfügung. Die seit mehr als zehn Jahren existierenden Ausgleichszahlungen trügen entscheidend zur Akzeptanz des Tieres bei, heißt es in einer Mitteilung des Umweltministeriums. Für die Kompensation von Schäden aus dem Jahr 2021 stünden nun 660.000 Euro zur Verfügung.
Mit den Zahlungen sollen die Bedürfnisse von Mensch und Natur in Einklang gebracht und Konflikte vermieden werden. Denn der Biber ist europa- und bundesrechtlich besonders geschützt. Ihn generell zu bejagen oder den Bestand auf eine feste Obergröße zu regulieren, ist nicht zulässig. In Bayern gibt es den Angaben nach derzeit etwa 22.000 Biber in etwa 6000 Revieren.
epd