In Bayern steht am 8. März 2026 die Kommunalwahl an: Vom Gemeinderat bis zum Landrat werden insgesamt fast 40.000 Mandate im Freistaat neu vergeben. Alleine in Westmittelfranken sind Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Doch wer steht genau zur Wahl? Wie sehen die Stimmzettel aus? Und wann beginnt die Briefwahl? Ein Überblick.
Wahltag ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Wahllokale sind – wie üblich – von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wie bei allen Wahlen gilt: Schon in den Wochen vorher ist Briefwahl möglich – für viele Menschen ist das längst die Regel.
Die Briefwahlunterlagen müssen bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung wird es den dafür nötigen Vordruck geben. Die Wahlbenachrichtigungen können frühestens ab 26. Januar verschickt werden, die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar erstellt.
In ganz Bayern ist die Kommunalwahl Thema. Das bedeutet, dass auch in Stadt und Landkreis Ansbach sowie im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim die Ämter auf Kommunalebene neu vergeben werden. Ausnahmen sind Orte, in denen in den vergangenen sechs Jahren außerplanmäßig gewählt wurde – etwa wegen eines Bürgermeister-Rücktritts.
In Neustadt/Aisch wird wegen des Rücktritts von Altlandrat Helmut Weiß (CSU) 2024 kein neuer Landrat bestimmt. Bei Neuwahlen gewann Dr. Christian von Dobschütz (ebenfalls CSU).
Selbiges gilt im Neustädter Kreis für den Posten des Bürgermeisters in Diespeck, Sugenheim, Uehlfeld und Wilhelmsdorf. Auch hier fanden zuletzt bereits Neuwahlen statt. Im Landkreis Ansbach steht wiederum etwa das Bürgermeisteramt in Colmberg nicht zur Wahl.
Die Besetzung des Gemeindrats in diesen Kommunen wird allerdings regulär am 8. März bestimmt. Gleiches gilt für den Kreistag in Neustadt/Aisch.
Zunächst einmal die meisten Landräte, Oberbürgermeister und ersten Bürgermeister. Zudem werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage gewählt. In Summe sind laut Innenministerium 39.500 Mandate zu vergeben. Die Zahl der zu wählenden Gremien richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien und von Wählergruppen. Man kann sich also nicht selbst zur Wahl stellen, sondern muss von einer Partei oder – auch nur losen – Wählergruppe nominiert werden.
Es ist selten, dennoch kann es vorkommen, dass sich in einer Gemeinde keine einzige Person zum Kandidaten für den Bürgermeister-Posten nominieren lässt. So ist es 2026 in der Region in der Gemeinde Steinsfeld (Landkreis Ansbach). Für Bürgermeisterin Margarita Kerschbaum, die nicht mehr antritt, hat sich niemand als Nachfolgerin oder Nachfolger ins Spiel gebracht.
Das heißt: Der Stimmzettel bleibt wohl leer. Die Wählerinnen und Wähler können dann frei einen Namen zu Papier bringen. Sollte hierbei kein Name die absolute Mehrheit erreichen, käme es zur Stichwahl der beiden Personen mit den höchsten Stimmenanteilen. Offen bleibt, ob die Person das Amt dann annehmen würde.
Den Sonderfall im Detail beschrieben haben wir in unserer Berichterstattung über Steinsfeld:
Die Gemeinden sind für Belange direkt vor Ort zuständig: für die Versorgung mit Trinkwasser, Strom und Gas, für Straßen, Wege und Plätze, das Abwasser, die Feuerwehr. Hinzu kommen Schwimmbäder, Sporthallen und andere Freizeiteinrichtungen. Die Landkreise sind etwa für den Bau von Schulen, Krankenhäusern und Kreisstraßen und die Abfallbeseitigung zuständig.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, und auch die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Kommune ihren Lebensschwerpunkt haben. Es dürfen also mehr Menschen wählen als bei Landtags- oder Bundestagswahlen.
Jetzt wird es kompliziert: Bei Kommunalwahlen gibt es bis zu vier Stimmzettel: für OB bzw. Bürgermeister, Landrat, Gemeinde-/Stadtrat und Kreistag.
Bei den Landrats-, OB- und Bürgermeisterwahlen hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Bei Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze in den örtlichen Parlamenten gibt. Nur manchmal können unter Umständen mehr Stimmen vergeben werden, als der Gemeinderat Sitze hat, nämlich wenn es nur eine Wahlvorschlagsliste gibt.
Der einfachste Weg ist, eine einzige Liste anzukreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen. Dann bekommt der Reihenfolge nach jede Person auf der angekreuzten Liste der Partei oder Wählergruppe jeweils eine Stimme. Man kann auch einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten auf der Liste streichen.
Man kann aber auch Stimmen häufeln (kumulieren): So kann man einem oder auch mehreren Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. In Summe hat man aber insgesamt nicht mehr Stimmen, als auf dem Stimmzettel angegeben sind.
Außerdem können die Wähler ihre Stimmen beliebig an Bewerber verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Dabei muss man aber aufpassen: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, macht sein Votum ungültig.
Wer nicht alle Stimmen gezielt an bestimmte Kandidaten vergibt, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen – dann werden die übrigen Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Liste verteilt, die noch keine Stimmen gezielt bekommen haben, und zwar in der Reihenfolge von oben nach unten.
Ausgezählt wird am Wahltag ab 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gibt es noch am Wahlabend. Bei Gemeinderäten und vor allem Stadträten und Kreistagen kann die Auszählung dagegen, weil es so kompliziert ist, etwas länger dauern.
Wenn im Kampf um den OB-, Bürgermeister- oder Landratsposten keiner der Kandidierenden die absolute Mehrheit (über 50 Prozent der Stimmen) erreicht, folgt eine Stichwahl. Das bedeutet, dass die zwei Personen mit den meisten Stimmen noch einmal final gegeneinander antreten. Der Stichwahl-Tag zur Kommunalwahl ist der 22. März 2026.