Minister beraten über Verschärfung des Sexualstrafrechts | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 11.06.2026 04:03, aktualisiert am 11.06.2026 15:28

Minister beraten über Verschärfung des Sexualstrafrechts

Ergebnisse der Konferenz werden am Freitag erwartet.  (Foto: Markus Scholz/dpa)
Ergebnisse der Konferenz werden am Freitag erwartet. (Foto: Markus Scholz/dpa)
Ergebnisse der Konferenz werden am Freitag erwartet. (Foto: Markus Scholz/dpa)

Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ist eines der Schwerpunktthemen der Justizministerkonferenz, die in Hamburg zu ihrer Frühjahrstagung zusammengekommen ist. Für das zweitägige Treffen in der historischen Speicherstadt liegen nach Angaben der Jumiko-Vorsitzenden, Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina, 60 Beschlussvorschläge auf dem Tisch - mit einer großen Bandbreite. 

 „Von den Themen zur sexuellen Selbstbestimmung über organisierte und extremistisch motivierte Kriminalität bis hin zur Resilienz des Rechtsstaats und Beschleunigung von Verfahren ist alles dabei“, sagte die Grünen-Politikerin. 

Drei Hamburger Anträge zu Sexualstrafrecht 

Mit allein drei Anträgen aus Hamburg will Gallina zehn Jahre nach der Reform des Sexualstrafrechts nach ihrer Ansicht weiter bestehende Schutzlücken schließen. Dabei wird sie auch von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) unterstützt. 

So soll ein sogenanntes „Nur Ja heißt Ja“-Modell das seit der Reform 2016 geltende „Nein heißt Nein“-Modell ablösen. Damit wäre künftig schon das Fehlen einer freiwilligen und erkennbaren Zustimmung zu einer sexuellen Handlung zentrales Kriterium für deren Strafbarkeit. Bisher werden sexuelle Handlungen grundsätzlich dann bestraft, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden. 

Mit einem weiteren Beschlussvorschlag sollen die Verjährungsfristen für Sexualstraftaten verlängert werden, um auch bei erst spät bekanntgewordenen Taten sexualisierter Gewalt eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Zudem muss aus Sicht Gallinas auch die Nichtanzeige von geplanten schweren Sexualstraftaten künftig unter Strafe gestellt werden - wie bereits bei anderen schweren Straftaten wie Mord oder räuberischer Erpressung.

Bayern will härtere Strafen für verbotene Geldabhebungen 

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will sich in Hamburg für härtere Strafen für verbotene Geldabhebungen mit Bankkarten ohne PIN-Eingabe einsetzen. Derzeit werden solche Missbräuche nur als Missbrauch oder als Datenveränderung geahndet. Dies hält Eisenreich für nicht angemessen. 

Bayerns Antrag fordert deshalb eine Strafbarkeit als Computerbetrug gemäß Paragraf 263a des Strafgesetzbuchs. Bei einer Verurteilung drohten dann bis zu fünf Jahre Haft oder eine empfindliche Geldstrafe. 

„Kein Strafgericht käme auf die Idee, den Dieb eines Portemonnaies mit Bankkarte auch wegen Datenveränderung zu verurteilen“, sagte Eisenreich der dpa. „Wer eine gestohlene oder gefundene Bankkarte zum Einkaufen einsetzt, will sich bereichern. Das muss auch zum Ausdruck kommen.“ Gleiches müsse auch für Fälle bei unbefugter Zahlung mit Smartphones oder Smartwatches gelten.

© dpa-infocom, dpa:260611-930-205013/2


Von dpa
north