Fristlos gekündigt hat das Landratsamt dem Geschäftsführer des Abfallbeseitigungsverbandes. Einen Anhänger, der nach Einschätzung der Kreisrechnungsprüfung bis zu 3000 Euro wert ist, soll er für 100 Euro verscherbelt und in seinen Privatbesitz gebracht haben.
In der Abfallwirtschaft wird derzeit hinter vorgehaltener Hand erzählt, die Deponie im Dienstfeld in Aurach sei ihren Chef los. Nun bestätigte die Pressestelle des Landratsamtes der FLZ, dass der Geschäftsführer des Zweckverbands zur Abfallbeseitigung in der Stadt Ansbach und im Landkreis Ansbach (ABV) am Montag, 24. Juli 2023, fristlos gekündigt wurde.
„Dieser Kündigung liegt die Veräußerung eines Anhängers unter Wert sowie die einstweilige private Inbesitznahme des Anhängers zu Grunde“, so die Behörde. Die FLZ hatte umfassend über den Fall berichtet. Ein Ex-Mitarbeiter der Deponie war vor das Arbeitsgericht gezogen, nachdem ihm der Landkreis 2021 wegen der Weitergabe von Chatnachrichten mit dem Geschäftsführer gekündigt hatte.
Mit dieser Weitergabe hatte der Ex-Mitarbeiter laut eigener Aussage aber auf das Fehlverhalten des Geschäftsführers rund um den Hänger hinweisen wollen. Auch Bilder und Dokumente legen nahe, dass dieser Mitte 2021 den Hänger pro forma in einen Kaufvertrag mit einem Maschinenhändler aufgenommen und ihn anschließend von einem Bekannten von der Deponie abholen hat lassen.
Als unsere Redaktion das Landratsamt Ende Mai mit den Ergebnissen der Recherche konfrontierte, erklärte die Behörde, dass keine Erkenntnisse über eine Veräußerung von Vermögen des Abfallbeseitigungsverbandes unter Wert oder nachweisbar über ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters vorliegen. Das Landratsamt gab damals aber an, die Vorfälle intern zu prüfen.
Jetzt kam die Kreisrechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass für den Anhänger ein 20- bis 30-fach höherer Preis erzielt werden hätte können. Der Hänger war für hundert Euro an einen Maschinenhändler verkauft worden, ist aber eigentlich bis zu 3000 Euro wert. „Es wird zudem angezweifelt, dass der Anhänger für den Betrieb des ABV nicht mehr benötigt wurde beziehungsweise zeitnah weiterhin benötigt werden konnte“, schreibt die Pressestelle. „Hierin liegt ein Verstoß gegen die Vorschriften zur Gemeinde- und Landkreiswirtschaft.“
Auf die Frage, warum es erst jetzt zu einer genauen Prüfung des Verkaufs kam, erklärte das Landratsamt, dieser sei bereits im Oktober 2021 überprüft worden war. „Der Verdacht eines pflichtwidrigen Verhaltens des Geschäftsführers des ABV konnte jedoch damals nicht erhärtet werden.“ Nach FLZ-Informationen hat bereits damals der Rechnungsprüfer und zeitgleich Korruptionsbeauftragte des Landratsamtes etwa das Fehlen eines Dokuments zu dem Verkauf bemängelt.
Der Arbeitsgerichtsprozess hat der Pressestelle zufolge aber Anlass für eine erneute Überprüfung geboten. Aufgrund „neuer Erkenntnisse“ konnte eine Veräußerung des Anhängers unter Wert festgestellt werden.
Außerdem, so das Landratsamt, sei der Anhänger vorübergehend im Privatbesitz des Geschäftsführers gewesen. Mails zufolge, die der FLZ vorliegen, hatte der Maschinenhändler den Geschäftsführer im Oktober 2021 zur Herausgabe des Hängers aufgefordert. Über vier Monate nach dem Verkauf, als längst interne Nachforschungen im Gange waren, kam der Hänger also zum Käufer.
Auch die Stadt Ansbach ist zu der Einschätzung gekommen, dass beim Verkauf des Anhängers „gegen kommunal- und haushaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen“ wurde. Der ABV ist ein Zweckverband der Stadt und des Landkreises, Vorsitzender ist Landrat Dr. Jürgen Ludwig.
Der gekündigte Geschäftsführer reagierte nicht auf die Anfrage und Anrufe der FLZ. Inzwischen wird gegen den Mann ermittelt.