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Veröffentlicht am 07.05.2026 10:31

Nach Trennung unbedingt Versicherungen prüfen

Bei einer Trennung sollten Ex-Partner möglichst früh anfangen, ihre Policen neu zu ordnen. (Foto: picture alliance / dpa)
Bei einer Trennung sollten Ex-Partner möglichst früh anfangen, ihre Policen neu zu ordnen. (Foto: picture alliance / dpa)
Bei einer Trennung sollten Ex-Partner möglichst früh anfangen, ihre Policen neu zu ordnen. (Foto: picture alliance / dpa)

Es ist vielleicht nicht das Erste, das einem bei einer Trennung in den Sinn kommt: Doch bei gemeinsamen Versicherungsverträgen kann sich der Schutz ändern – und einer von beiden steht am Ende schlimmstenfalls unwissentlich ohne diese Absicherung da. 

Deshalb gehören die Verträge auf den Prüfstand, wenn Paare sich scheiden lassen oder ihre eingetragene Lebenspartnerschaft aufheben. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Eine zentrale Frage ist: Enthält der Vertrag Regelungen, die den Versicherungsschutz in so einem Fall verändern?

Bei gemeinsamen Versicherungsverträgen muss man klären, wer sie übernehmen oder auch fortführen möchte. Ist nur einer der Partner im Versicherungsschein genannt, hat derjenige es einfach: Er oder sie kann die Police weiterführen. Der andere muss sich im Zweifel eine neue besorgen.

Warum die Prüfung wichtig ist

Ein Beispiel ist die Privathaftpflichtversicherung, die als unverzichtbar gilt, weil sie vor existenzbedrohenden Kosten schützt, wenn man Schuld an schweren Schäden anderer hat. 

Ehepartner seien oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, erläutert der BdV. Bei Unverheirateten ist es demnach so, dass der Versicherungsnehmer die Partnerin oder den Partner dem Versicherer melden muss, damit sie oder er ebenfalls abgesichert ist. Aber egal, in welcher Konstellation: Spätestens, wenn die Trennung durch einen Auszug auch räumlich wird, erlischt der Schutz für die mitversicherte Person oft. Das muss man prüfen und sich gegebenenfalls schnellstmöglich um eine eigene Police kümmern.

Ehe-Aus: Schon vor der Prüfung Verträge anschauen

Verheirateten rät die Stiftung Warentest, nach einer Trennung nicht erst zu warten, bis die Scheidung durch ist. „Fangen Sie möglichst früh an, Ihre Policen neu zu ordnen.“ Das kann neben der Privathaftpflicht-Police etwa auch für die Kranken- und die Kfz-Versicherung gelten.

© dpa-infocom, dpa:260507-930-46284/1


Von dpa
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