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Veröffentlicht am 30.07.2025 12:09

Neuer Name, alte Masche: TPI fordert 1N Telecom-Gebühren ein

Post von TPI Investment GmbH im Briefkasten? Betroffene sollten das Schreiben nicht ignorieren, sondern eine Abtretungsurkunde vom Unternehmen einfordern. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Post von TPI Investment GmbH im Briefkasten? Betroffene sollten das Schreiben nicht ignorieren, sondern eine Abtretungsurkunde vom Unternehmen einfordern. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Post von TPI Investment GmbH im Briefkasten? Betroffene sollten das Schreiben nicht ignorieren, sondern eine Abtretungsurkunde vom Unternehmen einfordern. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Neue Firma, alte Forderungen: Während bislang häufig die Riverty Services GmbH als Inkassounternehmen auftrat, will nun die Essener TPI Investment GmbH Geld von vermeintlich ehemaligen 1N Telecom-Kunden sehen. Das neu gegründete Unternehmen gibt an, mögliche Forderungen übernommen zu haben und fordert Verbraucherinnen und Verbraucher in neuen Schreiben dazu auf, rund 420 Euro zu bezahlen - für einen angeblich geschlossenen DSL-Vertrag. 

Zwar sind die Forderungen den Verbraucherzentralen Sachsen und Niedersachsen zufolge oft zweifelhaft. Die Post deswegen einfach zu ignorieren, ist trotzdem eine denkbar schlechte Idee. Stattdessen sollten Betroffene Folgendes tun:

  1. Eine Abtretungsurkunde einfordern: Nur dieses Schriftstück bevollmächtigt ein Unternehmen dazu, die Forderungen eines anderen Unternehmens zu übernehmen. Wird das Dokument nicht übermittelt, können Betroffene die Forderung zurückweisen und müssen nicht zahlen.
  2. Der Forderung widersprechen: Bei bestrittenen Forderungen darf das Unternehmen keine Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiterleiten. Es muss mögliche Ansprüche vielmehr gerichtlich durchsetzen, wofür ein Vertragsschluss nachzuweisen wäre.
  3. Den vermeintlich geschlossenen DSL-Vertrag widerrufen oder anfechten: Wer das bereits in einem früheren Stadium gemacht hat, sollte das der TPI Investment GmbH schriftlich mitteilen - am besten mit Kopien des Schriftverkehrs und, wenn möglich, einem Versandnachweis, etwa durch Versand per Einschreiben. Bereits getätigte Widerrufe oder Anfechtungen der vermeintlich geschlossenen Verträge behalten auch gegenüber einem etwaigen neuen Forderungsinhaber ihre Gültigkeit.
  4. Möglichem Mahnbescheid widersprechen: Versucht die TPI Investment GmbH später, die Forderung mittels Mahnverfahren geltend zu machen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Mahnbescheids bei Gericht widersprechen. Ansonsten kann die Forderung zwangsvollstreckt werden.

© dpa-infocom, dpa:250730-930-856220/1


Von dpa
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