Ein Arbeitszeugnis gibt es nicht nur zum Abschied. Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses haben Beschäftigte Anspruch auf eine schriftliche Beurteilung – das sogenannte Zwischenzeugnis. Doch wann macht es Sinn, danach zu fragen? Und wie vermeidet man dabei Missverständnisse?
Es gibt klassische Anlässe, bei denen ein Zwischenzeugnis nahezu selbstverständlich ist: wenn Sie sich auf eine andere Stelle bewerben möchten, vor einer längeren Elternzeit oder wenn Ihr direkter Vorgesetzter das Unternehmen verlässt oder die Abteilung wechselt. In solchen Momenten ist die Anfrage nachvollziehbar und weckt in der Regel keinen Argwohn.
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, geht noch einen Schritt weiter: „Meiner Meinung nach kann der Arbeitnehmer das Zwischenzeugnis regelmäßig auch ohne einen konkret vorliegenden Grund vorbeugend verlangen.“ Sein Argument: Nur so hat man im Bedarfsfall auch tatsächlich ein aktuelles Zeugnis zur Hand.
Wie häufig sollte man um ein Zwischenzeugnis bitten? Die Expertenmeinungen gehen hier leicht auseinander. Alexander Bredereck hält einen Rhythmus von etwa zwei Jahren für ideal. Hannah Klan, Senior Managerin bei der Personalberatung Robert Walters, empfiehlt dagegen einen Abstand von ungefähr fünf Jahren.
Ihr Argument: Nach fünf Jahren in derselben Organisation habe man meist neue Projekte abgeschlossen oder zusätzliche Verantwortung übernommen. „Wenn Sie das nicht rechtzeitig dokumentieren lassen, laufen Sie Gefahr, dass diese Erfolge später in Vergessenheit geraten“, sagt die Expertin.
So sinnvoll regelmäßige Zwischenzeugnisse theoretisch sind – die praktische Umsetzung ist nicht immer einfach. Fragt man ohne konkreten Anlass danach, können Vorgesetzte schnell vermuten, dass man das Unternehmen verlassen möchte. „Das gilt umso mehr, je kleiner ein Betrieb ist“, sagt Alexander Bredereck.
In größeren Unternehmen oder im öffentlichen Dienst sei die Situation meist entspannter. Dort gelte ein Zwischenzeugnis eher als normales Instrument für die Karriereplanung. „Bei großen Unternehmen ist es wichtig, Pflöcke zu setzen für den innerbetrieblichen Aufstieg“, sagt Bredereck.
Einen pauschalen Rat, wie oft Sie nach einem Zwischenzeugnis fragen sollten, gibt es nicht. Alexander Bredereck empfiehlt eine realistische Einschätzung: „Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sollten in Kenntnis ihres Arbeitgebers und der Situation vor Ort überlegen: Wie wichtig ist mir das und wie kann ich es rüberbringen?“
Konkrete Tipps für die Praxis:
Am Ende bleibt es eine individuelle Entscheidung, die von Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Beziehung zum Arbeitgeber und Ihren beruflichen Zielen abhängt.
© dpa-infocom, dpa:251017-930-173193/1