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Veröffentlicht am 17.06.2026 00:07

Rentenpunkte kaufen – warum Steuervorteile nicht alles sind

Wollen Sie früher in Rente gehen? Dann können Sie mögliche Abschläge durch freiwillige Rentenzahlungen ausgleichen. (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/dpa-tmn)
Wollen Sie früher in Rente gehen? Dann können Sie mögliche Abschläge durch freiwillige Rentenzahlungen ausgleichen. (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/dpa-tmn)
Wollen Sie früher in Rente gehen? Dann können Sie mögliche Abschläge durch freiwillige Rentenzahlungen ausgleichen. (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/dpa-tmn)

Wer früher in den Ruhestand gehen möchte, muss häufig Abschläge bei der gesetzlichen Rente hinnehmen. Um diese Einbußen auszugleichen, können Versicherte ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung leisten. 

Umgangssprachlich ist dabei oft vom Kauf von Rentenpunkten die Rede. Diese freiwilligen Rentenzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden - aber lohnt sich das wirklich?

Die zusätzlichen Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen. Vor allem für Menschen mit einem hohen Einkommen kann das attraktiv sein, da sie einen entsprechend hohen Steuersatz haben. Durch die Abzüge sinkt der persönliche Steuersatz ab.

Steuersatz hängt vom Gesamteinkommen ab

Doch der steuerliche Vorteil hat eine Kehrseite. Die spätere Rente muss versteuert werden. „Hintergrund ist das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Während Beiträge zur Altersvorsorge während des Erwerbslebens steuerlich begünstigt werden, unterliegen die Rentenzahlungen im Alter der Einkommensteuer.“

Ob sich die Sonderzahlung unterm Strich lohnt, hängt daher wesentlich vom persönlichen Steuersatz heute sowie von dem im Ruhestand ab, der sich jeweils nach dem Gesamteinkommen richtet. Dabei gilt: je größer der Verdienst, desto höher auch der persönliche Steuersatz.

Steuerlichen Effekt nicht singulär betrachten

Besonders interessant kann die Gestaltung darum sein, wenn der Steuersatz während des Berufslebens deutlich höher ist als nach Rentenbeginn. „In diesem Fall werden die Beiträge heute mit einem hohen Steuersatz steuerlich entlastet, während die spätere Rente mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert wird“, sagt Daniela Karbe-Geßler.

Allerdings sollten Interessierte nicht allein auf die Steuerersparnis schauen. Die Einzahlung ist langfristig gebunden und steht später nicht flexibel zur Verfügung. Sie erhöht zum Renteneintritt einfach die lebenslange Rentenzahlung.

Neben den steuerlichen Effekten sollten darum auch Faktoren wie die persönliche Lebenserwartung, die finanzielle Situation und alternative Anlagemöglichkeiten bei der Entscheidung für oder gegen freiwillige Rentenzahlungen eine wichtige Rolle spielen.

© dpa-infocom, dpa:260616-930-234232/1


Von dpa
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