Wasserrohrbruch, Überschwemmung, Sturmschaden: In vielen verschiedenen Schadenfällen sind die Wohngebäude- und die Hausratversicherung gefragt. Nur wenn der Notfall erst mal eintritt, sind Betroffene nicht selten überfordert. Was ist jetzt genau in welcher Reihenfolge zu tun? Diese Anleitung hilft:
Unmittelbar nach Eintritt eines Schadenfalls sollten Versicherte den jeweiligen Versicherer über den eingetretenen Schaden in Kenntnis setzen. „Idealerweise in Textform, etwa per E-Mail oder über das Kundenportal“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. Das ist wichtig, damit der Versicherer die Leistung nicht kürzt oder versagt.
Zusätzlich sollten Betroffene telefonisch die jeweilige Schadenabteilung kontaktieren. „Dort erfahren sie, wie das weitere Verfahren abläuft, welche Unterlagen benötigt werden und welche Schritte und Vorgaben sie beachten müssen“, sagt Böhne. Dabei immer gut: Schadennummer und Namen des Sachbearbeiters notieren.
Als Nächstes sollten Sie Fotos und Videos der Schäden anfertigen und - zumindest für die Hausratversicherung - eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellen. Auch Zeuginnen und Zeugen können später wichtig werden, um den Schadenhergang nachzuweisen. „Besonders bei Überschwemmungen infolge von Starkregen kann es schwierig werden zu belegen, wie das Wasser ins Gebäude gelangt ist“, sagt Julia Alice Böhne. Darum kann es sinnvoll sein, bereits von der Überflutung Aufnahmen zu machen, ohne sich selbst in Gefahr zu begeben.
Halten Sie den Schaden so gering wie möglich, indem Sie Notmaßnahmen ergreifen. Dichten Sie etwa beschädigte Fenster ab oder bringen Sie Gegenstände aus überfluteten Räumen in Sicherheit. Dazu sind Versicherte verpflichtet - die eigene Gesundheit geht aber immer vor.
„Betroffene sollten die Vorgaben des Versicherers genau beachten“, rät Julia Alice Böhne. Ohne dessen Zustimmung sollte man grundsätzlich nicht voreilig reparieren, beschädigte Gegenstände entsorgen oder Handwerker beauftragen. Sollten sofortige Reparaturen notwendig sein, um weitere Schäden zu verhindern, dokumentiert man sie möglichst genau.
Im Schadenfall wollen sich Versicherer oft selbst einen Überblick verschaffen und kündigen darum die Begutachtung durch Sachverständige an. Ermöglichen Sie dieses Anliegen zeitnah, um die Regulierung des Schadens nicht unnötig zu verzögern.
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