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Veröffentlicht am 03.02.2022 17:52

So regeln Wohngemeinschaften den Mietvertrag

Es gibt verschiedene Vertragsformen für WGs mit entsprechenden Vor- und Nachteilen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Es gibt verschiedene Vertragsformen für WGs mit entsprechenden Vor- und Nachteilen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Es gibt verschiedene Vertragsformen für WGs mit entsprechenden Vor- und Nachteilen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Sich mit anderen eine Wohnung teilen, kann von Vorteil sein. Doch in jeder Wohngemeinschaft gibt es auch Wechsel. Wann neue Mitbewohner ein- und alte ausziehen dürfen, hängt davon ab, wie der Mietvertrag gestaltet ist, berichtet der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in seiner gleichnamigen Zeitschrift (Ausgabe Februar 2022). Drei Möglichkeiten im Überblick:

In diesem Fall ist allein der Hauptmieter oder die Hauptmieterin verantwortlich und haftet gegenüber dem Vermieter. Auch wer noch in der Wohnung wohnt, liegt in der Hand eines Hauptmieters. Im Kündigungsfall wird nur dem Hauptmieter gekündigt.

Das gilt auch für die Kündigung. Soll die Wohngemeinschaft aufgelöst werden, muss die Kündigung von allen Mitgliedern ausgesprochen werden. Im Zweifel kann das problematisch werden, wenn nur ein WG-Mitglied ausziehen möchte.

Bei dieser Vertragsvariante können die Mitbewohner eigenständig ein- und ausziehen, ohne sich mit dem Rest der Wohngemeinschaft besprechen zu müssen. Die Auswahl der Mitbewohner liegt aber allein im Ermessen des Vermieters oder der Vermieterin. Daher kann es in solchen Zweck-WGs zu einer höheren Fluktuation kommen.

© dpa-infocom, dpa:220203-99-965455/2

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