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Veröffentlicht am 11.04.2025 13:12

So sichern Sie Ladung im Auto und auf dem Anhänger richtig

Ob Umzug oder Frühjahrsputz: Ungesicherte Ladung kann bei Vollbremsung zur Gefahr werden. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)
Ob Umzug oder Frühjahrsputz: Ungesicherte Ladung kann bei Vollbremsung zur Gefahr werden. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)
Ob Umzug oder Frühjahrsputz: Ungesicherte Ladung kann bei Vollbremsung zur Gefahr werden. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)

Der Frühling ist da. Manche werden davon nicht müde, sondern emsig und bringen Haus, Hof und Garten auf Vordermann. Entrümpeln, Pflanzen kaufen, Gartenabfälle zur Müllkippe bringen oder der Kauf von neuen Möbeln stehen auf dem Plan. 

Wer Tische, Schränke, Blumentöpfe oder volle Müllsäcke mit Auto oder Anhänger transportieren will, ist besser vorsichtig und beachtet ein paar Tipps, rät der ADAC. Sonst wird es schnell unsicher und kann teuer werden: Es droht ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Bei Gefährdung sind es 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall erhöht es sich auf 75 Euro, einen Punkt gibt es auch hier. Wichtige Hinweise im Überblick:

  • Immer gilt: Ungesicherte Ladung wird schnell gefährlich, unabhängig vom Gewicht. Schon leichte Dinge können bei einer Vollbremsung zu riskanten Geschossen werden.
  • Grundsätzlich ist es aber wichtig, das Gewicht günstig zu verteilen. Einfache Regel: Schweres packt man so weit wie möglich nach unten.
  • Um ein Verrutschen zu verhindern, können Spanngurte und Antirutschmatten genutzt werden. Dazu trägt auch bei, wenn alles möglichst „formschlüssig“, also mit wenig Spiel dazwischen, gepackt wird.
  • Zerbrechliches wie Glasflaschen oder Keramikvasen nimmt man besser nicht unverpackt im Innenraum mit. Bei einem Unfall drohen Verletzungen durch Splitter. Gut gepolstert in Kartons oder Decken ist es sicherer. 

Wenn die Kofferraumklappe offen bleiben muss, gilt laut ADAC:

  • Ist die Fahrtstrecke bis zu 100 Kilometer lang, darf Ladung bis zu drei Meter über das Heck hinausragen. Wer längere Strecken fährt, darf sie maximal 1,50 Meter überstehen lassen.
  • Allerdings gilt bereits ab einem Überstand von mehr als einem Meter eine Kennzeichnungspflicht – etwa mit einer roten Fahne. Es schadet aber nicht, so etwas bereits freiwillig bei einem kleineren Überstand anzubringen.
  • Ist es dunkel, müssen zusätzlich ein rotes Licht und ein Rückstrahler angebracht werden.
  • Nach vorn darf Ladung nicht hinausragen. Der ADAC nennt eine Ausnahme: Ab einer Ladungshöhe von 2,5 Metern sind bis zu 50 Zentimeter erlaubt.

Auch beim Anhänger ist die Gewichtsverteilung wichtig

Falsch beladene Gespanne aus Pkw und Anhänger können schnell ins Schleudern geraten oder gar umkippen. Das zeigen Brems- und Ausweichtests des Verkehrsclubs.

Bei der Beladung ist deshalb wichtig: Schwere Güter sollten leicht vor der Achse des Anhängers platziert werden. Auch sollte die maximal zulässige Stützlast unbedingt ausgeschöpft werden. Das sorge für eine gute Straßenlage und stabile Bremswirkung.

Auf dem Anhänger muss das Transportgut so gesichert sein, dass es nicht verrutschen, umfallen, herunterfallen oder unnötigen Lärm verursachen kann. Auch hier rät der ADAC zu Spanngurten. Leichte Gartenabfälle sollten mit einem Netz bedeckt werden, damit nichts vom Anhänger herunter geweht werden kann.

Wichtiger Blick aufs Gesamtgewicht

Entscheidend ist immer, egal ob Auto oder Anhänger: Das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Ansonsten hat das negativen Einfluss auf das Fahrverhalten. 

Die Angaben zum zulässigen Gesamtgewicht stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Wer überlädt, riskiert Bußgelder von bis zu 235 Euro und ein Punkt in Flensburg.

© dpa-infocom, dpa:250411-930-432184/1


Von dpa
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