Das Elterngeld ist einer Studie zufolge heute deutlich weniger wert als zu seiner Einführung 2007. Die staatliche Leistung verlor in den 16 Jahren bis 2023 rund 38 Prozent an Kaufkraft, wie aus einer noch unveröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht, über die die „Rheinische Post“ vorab berichtet.
„Diese Entwicklung setzt sich ohne Inflationsausgleich weiter fort“, heißt es in der Analyse von Studienautor Wido Geis-Thöne, die auch der dpa vorliegt und die sich auf Daten des Statistischen Bundesamts und eigene Berechnungen stützt. Die Effekte der Inflation seien demnach seit 2007 nie ausgeglichen worden. Die Kaufkraftverluste beträfen „immer weitere Teile der Mittelschicht“.
Eltern, die kein eigenes Einkommen erzielen, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag sei auch seit Einführung der Leistung nicht mehr angepasst worden. „Dabei hätte er bis zum Jahr 2023 um 37,8 Prozent auf 413 Euro steigen müssen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust seit dem Jahr 2007 auszugleichen“, heißt es.
Auch besserverdienende Eltern müssten starke Verluste hinnehmen. „Deutlich an Kaufkraft verloren hat das Elterngeld auch für Personen, die den Höchstsatz beziehen, der bei einem Inflationsausgleich von 1.800 Euro auf 2.480 Euro hätte steigen müssen“, schreibt das IW.
Der Höchstsatz beim Elterngeld wurde jahrelang nicht nach oben angepasst. Dies führt dazu, dass immer mehr Familien wegen steigender Einkommen den Höchstsatz von 1.800 Euro monatlich erreichen. „Soll das Elterngeld wie bisher wirken, sollte das Sicherungsniveau auch für Familien mit höheren Einkommen real und nicht nur nominal erhalten bleiben, wofür der Inflationsausgleich unumgänglich ist“, fordert das Institut.
Zum Elterngeld hatte die gescheiterte Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und SPD bei Amtsantritt deutliche Verbesserungen versprochen. Unter anderem heißt es im Koalitionsvertrag dazu: „Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren.“ Eingelöst wurde das nicht. Stattdessen gab es Kürzungen bei der Bezugsgrenze für höhere Einkommen und beim parallelen Bezug beider Elternteile.
Ab April 2025 sollen Mütter und Väter das Elterngeld als Lohnersatzleistung nur noch dann erhalten, wenn ihr zu versteuerndes gemeinsames Jahreseinkommen 175.000 Euro nicht überschreitet. Die Grenze war bereits im April dieses Jahres auf 250.000 Euro gesenkt worden. Davor hatte sie noch bei 300.000 Euro gelegen.
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