Ein selbst verfasstes Testament einfach zu Hause aufbewahren? Das hält der Bonner Fachanwalt für Erbrecht Eberhard Rott für keine gute Idee. Einige Gründe sprächen dafür, es lieber beim zuständigen Amtsgericht vor Ort zu hinterlegen.
Laut Rott sei das Risiko zu groß, dass Hinterbliebene den letzten Willen der verstorbenen Person in dessen eigenen vier Wänden gar nicht finden. Hinzu kommt eine Verlustgefahr - etwa durch einen Brand oder einen Wasserrohrschaden.
Auch der Missbrauch des letzten Willen ist im Fall der privaten Aufbewahrung eines Testaments denkbar. So ist nicht ausgeschlossen, dass Hinterbliebene ein Testament verändern oder vernichten, falls ihnen der Inhalt nicht gefällt.
Solche und andere Szenarien bleiben aus, wenn das Testament beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt ist. Teuer ist das nicht. Für die Aufbewahrung zahlt der Erblasser oder die Erblasserin einmalig 75 Euro. Weitere 15,50 Euro fallen dafür an, dass das hinterlegte Schriftstück im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst wird.
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