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Veröffentlicht am 17.08.2026 00:06

Vorsorge für minderjährige Kinder treffen: So geht's

Was, wenn Mama nicht mehr ist? Eltern sollten die Frage der Vormundschaft für den Fall ihres eigenen Todes im Idealfall in einer Sorgerechtsverfügung festhalten. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Was, wenn Mama nicht mehr ist? Eltern sollten die Frage der Vormundschaft für den Fall ihres eigenen Todes im Idealfall in einer Sorgerechtsverfügung festhalten. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Was, wenn Mama nicht mehr ist? Eltern sollten die Frage der Vormundschaft für den Fall ihres eigenen Todes im Idealfall in einer Sorgerechtsverfügung festhalten. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Die Eltern sterben, das minderjährige Kind bleibt zurück: Solche Fälle gibt es leider immer mal wieder. Doch wer kümmert sich jetzt um das Kind oder die Kinder und bekommt das Sorgerecht? Das sollten Eltern so früh wie möglich in einer sogenannten Sorgerechtsverfügung festlegen, wie die Berliner Fachanwältin für Familienrecht, Eva Becker, sagt. Damit bestimmen Mütter und Väter, dass eine Person ihrer Wahl nach ihrem Tod die Vormundschaft und damit das Sorgerecht für den minderjährigen Nachwuchs bekommt.

Taufpaten eines Kindes werden nicht automatisch zum Vormund

Weit verbreitet ist die Vorstellung, dass die Taufpaten eines Kindes im Falle des Todes der Eltern automatisch Vormund des Kindes werden. „Das stimmt aber nicht“, so Becker, die Vorsitzende des Ausschusses Familienrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Kirchliche Traditionen wie Patenschaften hätten keinerlei Auswirkungen auf das Zivilrecht.

Dabei könnten Taufpaten natürlich durchaus Vormund eines Kindes werden. „Das müssen allerdings Eltern oder der alleinerziehende Elternteil in einer Verfügung festlegen“, sagt Becker. Das Sorgerecht geht auch nicht automatisch auf den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin einer alleinerziehenden Mutter oder eines alleinerziehenden Vaters über. Auch das müsste der oder die Verstorbene verfügt haben.

Sorgerechtsverfügung als Testament oder Erbvertrag aufsetzen

In einer sogenannten Sorgerechtsverfügung können Mütter und Väter auch regeln, wer auf keinen Fall die Vormundschaft übernehmen soll. „Idealerweise wird eine Sorgerechtsverfügung als notarielles Testament oder Erbvertrag aufgesetzt“, sagt Becker. Hierfür sollten Eltern einen Anwalt oder eine Notarin aufsuchen.

Zwar reicht es prinzipiell auch aus, auf einem Stück Papier aufzuschreiben, wer im Fall des Todes das Sorgerecht für das Kind oder die Kinder bekommt - und das mit Datum und Unterschrift zu versehen. „Ein solches Schriftstück kann jedoch leicht verloren gehen oder auch zerrissen werden“, so Becker. Daher ist es aus ihrer Sicht sinnvoller, die Sorgerechtsverfügung als notarielles Testament oder Erbvertrag aufzusetzen.

Was genau eine Sorgerechtsverfügung ist

In einer Sorgerechtsverfügung benennen Eltern für den Fall ihres Todes eine Person als Vormund für ihr Kind. „Ein Vormund übernimmt Aufgaben der elterlichen Sorge und trifft die wesentlichen Entscheidungen für das Kind, etwa in Fragen der Betreuung, Erziehung und Vermögensangelegenheiten“, sagt Sophie Godt-Nordhues, Notarassessorin und Pressesprecherin der Bundesnotarkammer.

Stirbt zunächst nur ein Elternteil, geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen Elternteil über. Erst wenn beide Eltern ausfallen, kommt die Vormundbenennung überhaupt zum Zuge. „Maßgeblich ist dann die Verfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils“, so Godt-Nordhues.

Ihr zufolge ist die in einer Sorgerechtsverfügung getroffene Bestimmung, wer die Vormundschaft übernehmen soll, für das Familiengericht grundsätzlich maßgeblich. Nur ausnahmsweise könne das Gericht hiervon abweichen. Das sei der Fall, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die benannte Person für die Übernahme der Vormundschaft ungeeignet ist oder das Kindeswohl gefährdet wäre.

Was beim Aufsetzen einer Sorgerechtsverfügung zu beachten ist

„Wichtig ist eine klare und eindeutige Benennung des Vormunds“, sagt Godt-Nordhues. Mütter und Väter sollten - bevor sie die Sorgerechtsverfügung aufsetzen - die aus ihrer Sicht geeignete Person fragen, ob sie sich vorstellen könnte, im Falle eines Falles Vormund des Kindes zu werden.

Idealerweise benennen Eltern außerdem eine Ersatzperson, falls die zuerst vorgesehene Person das Amt nicht übernehmen kann oder vielleicht doch nicht will.

„Sinnvoll ist außerdem, die Auswahl des Vormunds kurz zu begründen“, so Godt-Nordhues. Das Familiengericht sei zwar grundsätzlich an den Elternwillen gebunden. Es könne davon aber abweichen, wenn die Benennung nicht dem Kindeswohl entspricht. Eine Begründung, etwa zur persönlichen Bindung, erleichtert dem Gericht die Prüfung.

Wie die Sorgerechtsverfügung im Todesfall schnell verfügbar ist

Ein notarielles Testament wird immer, ein Erbvertrag in der Regel beim Nachlassgericht amtlich verwahrt. Alle notariellen Verfügungen von Todes wegen werden darüber hinaus im Zentralen Testamentsregister registriert. „Dadurch ist sichergestellt, dass die Verfügung - einschließlich der Sorgerechtsverfügung - im Todesfall zuverlässig aufgefunden wird“, so Godt-Nordhues.

Im Einzelfall könne es jedoch etwas dauern, bis eine letztwillige Verfügung eröffnet wird. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, zusätzlich dafür zu sorgen, dass die Sorgerechtsverfügung auch praktisch schnell greifbar ist. „Sinnvoll ist es etwa, eine Kopie - oder bei einer handschriftlichen Verfügung das Original - in einem zentralen Ordner mit wichtigen Unterlagen aufzubewahren“, sagt Godt-Nordhues.

Auch die als Vormund vorgesehene Person sollte wissen, wo die Verfügung zu finden ist. So kann das Verfahren zur Vormundbestellung möglichst zügig angestoßen werden.

© dpa-infocom, dpa:260816-930-539590/1


Von dpa
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