Soll ich, oder soll ich nicht? Also in den Urlaub fliegen, wenn dort die Wälder brennen. Aktuell brennt es in Teilen der Türkei, nördlich von Griechenlands Hauptstadt Athen, Euböa, Kreta und auf der Halbinseln Peloponnes. Kroatien, Montenegro, Bosnien und Albanien sind betroffen und auch Italien meldet einen Anstieg der Wald- und Vegetationsbrände. Aktuell ist zum Beispiel der Süden Sardiniens betroffen. Was Urlauber jetzt tun können:
Es brennt in der Urlaubsregion und man möchte die geplante Reise nicht antreten: Das ist verständlich. Bieten Veranstalter in so einem Fall nicht von selbst Umbuchungen oder Stornierungen an, können Pauschalurlauber aber nur kostenfrei stornieren, wenn an ihrem Urlaubsort oder in unmittelbarer Nähe „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ auftreten, welche die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.
Konkretes Beispiel: Dort, wo das Hotel steht, gibt es große Zerstörungen. Reisende müssen dies im Streitfall beweisen können, so Degott, und sollten aus dem Grund die Informationen aus den Medien und etwa auch vom Auswärtigen Amt sorgfältig zusammentragen.
Steht die Reise erst in einigen Wochen an, sollten Urlauber sie nicht voreilig abblasen – vielleicht normalisiert sich die Lage vor Ort bis dahin wieder. Angst und Sorge allein sind nämlich keine Gründe für eine kostenfreie Stornierung.
Individualreisende, die nicht über einen Veranstalter ein Reisepaket gebucht haben, müssen sich direkt mit dem Hotel oder der Mietunterkunft austauschen. Sind sie schon dort und ihr Urlaubsort wird von Waldbränden bedroht, müssen sie sich selbst um Dinge wie Ersatzunterkunft oder Rückflüge kümmern.
Anderes gilt bei Pauschalreisen: Hier ist der Veranstalter in der Pflicht, das für die Urlauber zu organisieren – und auch die Kosten dafür zu tragen.
Endet der Urlaub deshalb frühzeitig, muss gegebenenfalls auch der Reisepreis anteilig zurückgezahlt werden. Reisepreisminderungen sind auch dann denkbar, wenn der Urlaub durch die Auswirkungen eines Waldbrands erheblich gestört wird - etwa durch Qualm oder einen Ascheregen, oder wenn im Rahmen der Pauschalreise geplante Ausflüge ausfallen.
© dpa-infocom, dpa:250728-930-847090/2