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Veröffentlicht am 27.08.2026 05:45

Wo Kinder mit dem Rad fahren dürfen – und wo nicht

Ab dem Alter von 10 Jahren dürfen Kinder auf dem Rad den Gehweg nicht mehr nutzen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Ab dem Alter von 10 Jahren dürfen Kinder auf dem Rad den Gehweg nicht mehr nutzen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Ab dem Alter von 10 Jahren dürfen Kinder auf dem Rad den Gehweg nicht mehr nutzen. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ob zur Schule, zum Sport oder zu Freunden - für viele Kinder gehört das Radfahren zum Alltag. Doch nicht jeder Weg ist für junge Radler gleichermaßen geeignet oder überhaupt erlaubt. Wann müssen Kinder auf dem Radweg fahren, wann dürfen sie auf die Straße ausweichen und was gilt eigentlich für den Gehweg? Gerade für Eltern ist es hilfreich, die wichtigsten Regeln zu kennen - damit der Nachwuchs sicher und regelkonform unterwegs ist. 

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) klärt über die Gesetzeslage auf:

  • Bis zum Alter von 8 Jahren dürfen Kinder sowohl den Gehweg nutzen als auch baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege. Auf dem Gehweg ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Im Zweifel müssen sich Radfahrer dem Tempo des Fußgängerverkehrs anpassen. Gibt es lediglich auf die Fahrbahn gezeichnete Radfahr- oder Schutzstreifen, so sind diese für Kinder unter 8 Jahren tabu.
  • Zwischen 8 und 10 Jahren haben Kinder die Wahl. Dann dürfen sie nämlich noch immer den Gehweg zum Radfahren benutzen. Sie können alternativ aber auch vorhandene Radwege oder die Fahrbahn nutzen.
  • Ab dem Alter von 10 Jahren war's das mit dem Wahlrecht. Der Gehweg darf für Radfahrer dieses Alters nicht mehr genutzt werden. Stattdessen sind nun Radwege und Fahrbahnen angesagt.

Wichtig für Eltern: Nur ein Erziehungsberechtigter oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf ein auf dem Gehweg fahrendes Kind unter 8 Jahren begleiten. Eine Familie mit zwei Erwachsenen oder einem weiteren älteren Kind muss dem ADFC zufolge also getrennt fahren. Ist das Kind 8 Jahre oder älter, darf es von keiner Aufsichtsperson mehr auf dem Gehweg begleitet werden.

© dpa-infocom, dpa:260827-930-588270/1


Von dpa
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