Abgabe der Steuererklärung: Was tun, wenn Zeit nicht reicht? | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 15.07.2026 03:37

Abgabe der Steuererklärung: Was tun, wenn Zeit nicht reicht?

Job, Familie, Freizeit: Manchmal kommt das Leben dazwischen und die Zeit bis zum Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung wird eng. Dann können Steuerzahler beim Finanzamt um Fristverlängerung bitten. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Job, Familie, Freizeit: Manchmal kommt das Leben dazwischen und die Zeit bis zum Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung wird eng. Dann können Steuerzahler beim Finanzamt um Fristverlängerung bitten. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
Job, Familie, Freizeit: Manchmal kommt das Leben dazwischen und die Zeit bis zum Ende der Abgabefrist für die Steuererklärung wird eng. Dann können Steuerzahler beim Finanzamt um Fristverlängerung bitten. (Foto: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 rückt näher. Darum kann es für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bislang nichts unternommen haben, eng werden. Wer zur Abgabe verpflichtet ist und keinen steuerlichen Berater hat, muss seine Erklärung bis zum 31. Juli 2026 beim zuständigen Finanzamt einreichen. Doch was tun, wenn Unterlagen fehlen, die Zeit nicht reicht oder schlicht Überforderung droht?

Zunächst gilt: Nicht abwarten. „Wer erkennt, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, sollte frühzeitig aktiv werden“, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Eine der praktikabelsten Möglichkeiten dafür ist der Antrag auf Fristverlängerung. Dieser kann formlos gestellt werden - etwa per Brief oder per Nachricht im Online-Finanzamt Elster. 

Entscheidend ist eine nachvollziehbare Begründung, etwa Krankheit, fehlende Belege oder außergewöhnliche Belastungen im beruflichen oder privaten Umfeld. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht zwar nicht, in der Praxis zeigen sich die Finanzämter jedoch häufig kooperativ, sofern der Antrag rechtzeitig eingeht, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit.

Unvollständige Erklärung einreichen?

„Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins“, so Karbe-Geßler. In diesem Fall verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis Anfang März 2027. Für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine effektive und entlastende Notlösung sein - auch wenn kurzfristig nicht jeder Berater freie Kapazitäten hat.

Wer es zeitlich gar nicht schafft, kann dem BdSt zufolge zudem eine unvollständige Steuererklärung einreichen. Wichtig ist dabei, fehlende Angaben klar zu kennzeichnen und zeitnah nachzureichen. Auf diese Weise lässt sich zumindest die Frist wahren und ein Verspätungszuschlag vermeiden.

Denn dieser kann empfindlich ausfallen. Mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat werden fällig. Zudem drohen Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen, meist zum Nachteil der Steuerzahler. Wer früh reagiert und seine Optionen nutzt, kann finanzielle Nachteile vermeiden und wertvolle Zeit gewinnen.

© dpa-infocom, dpa:260715-930-386002/1


Von dpa
north