Ihre Photovoltaik-Anlage, mit der Sie Strom ins Netz einspeisen, wird in diesem Jahr 20 Jahre alt? Dann stellt sich oft die Frage: Wie kann es mit der Anlage weitergehen - und lohnt sich ein Weiterbetrieb überhaupt? Denn Solaranlagen, die seit 2004 in Betrieb sind, fallen Ende 2024 aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.
Das heißt, Sie dürfen nach der aktuellen Rechtslage zwar mit Ihrer Ü20-Photovoltaikanlage weiterhin Strom ins Netz einspeisen. Nach 2024 erhalten Sie aber nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe. Diese liegt bei Anlagen, die 2004 erstmalig in Betrieb genommen wurden, bis Ende 2024 bei über 50 Cent pro Kilowattstunde.
Anschließend zahlt der Netzbetreiber für den eingespeisten Strom den sogenannten Marktwert Solar - minus einer Pauschale, die bei den Netzbetreibern die Kosten für die Vermarktung des Solarstroms decken soll. Der Marktwert Solar schwankt jährlich. 2023 betrug er 7,2 Cent je Kilowattstunde, 2024 wird er den Verbraucherschützern zufolge voraussichtlich geringer ausfallen. Der Unterschied ist also durchaus groß.
Was für Optionen gibt es sonst noch?
Bleibt Ihre alte Anlage so angeschlossen, dass der gesamte Solarstrom weiterhin ins Netz fließt, erhalten Sie ab 2025 die Marktvergütung für die gesamte erzeugte Strommenge. Eine andere Option: den Strom der Photovoltaik-Anlage zumindest teilweise selbst verbrauchen. „Der Reiz liegt darin, auf diese Weise weniger teuren Strom aus dem Netz zu beziehen“, so Jens Krumnow, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Allerdings sollte man dafür im Einzelfall prüfen, ob sich die Umstellung auf Eigenverbrauch lohnt. Denn der entsprechende Umbau ist bei alten Anlagen in der Regel mit Aufwand und Kosten verbunden.
Damit Sie den Solarstrom künftig vorrangig selbst verbrauchen können, muss die Photovoltaik-Anlage etwa im Zählerschrank umgeklemmt werden. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Webseite hin. Das sind elektrotechnische Arbeiten, die durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden müssen und die den Verbraucherschützern zufolge im einfachsten Fall ab 200 Euro kosten. Ist die Umstellung mit einem größeren Modernisierungsaufwand an der Elektroinstallation verbunden, kann sie auch deutlich teurer werden.
Eine gute Nachricht allerdings für alle, die den Strom aus Ihrer Anlage nicht gänzlich selbst verbrauchen: Für überschüssigen Strom, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie ebenfalls die Anschlussvergütung, also den Marktwert Solar abzüglich der Kostenpauschale.
Rechenbeispielen des Verbraucherzentrale Bundesverbands zufolge können die eingesparten Stromkosten zusammen mit der Überschussvergütung den wirtschaftlichen Weiterbetrieb auch kleiner Photovoltaik-Anlagen durchaus ermöglichen. Vorausgesetzt es fallen keine grundsätzlichen Modernisierungen der Elektroinstallation wie beispielsweise des Zählerschranks an.
Was muss man vor einer Entscheidung noch beachten?
Lassen Sie die Anlage gründlich von einem Fachbetrieb checken, bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie sie weiterbetreiben wollen. Dieser kann die mechanische und elektrische Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaik-Anlage bewerten. Ein solcher Check kostet der Verbraucherzentrale Brandenburg zufolge etwa 250 bis 300 Euro.
Wer prüfen will, ob es sich lohnt, den Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen oder auf Eigenverbrauch umzustellen und ihn teilweise selbst im Haushalt zu nutzen, kann außerdem den Online-Rechner der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) nutzen. Der ist kostenlos und ermittelt die Wirtschaftlichkeit einer Ü20-PV-Anlage bei Eigenversorgung.
Was tun, wenn die Anlage nicht weiterbetrieben werden soll?
Ihre alte Photovoltaik-Anlage hat deutlich an Leistung verloren, es stehen teure Reparaturen an oder sie lässt sich technisch nicht mehr weiter betreiben? Dann können Sie die alte Anlage natürlich durch eine neue ersetzen. „Neue Solarmodule gewinnen auf der gleichen Fläche bis zu doppelt so viel Strom wie die alten. Das ist besonders lohnend bei einem hohen Stromverbrauch oder einer großen Dachfläche“, so Jens Krumnow.
Nach einem Tausch erhalten Sie für Ihre neue Anlage die EEG-Einspeisevergütung, die zu dem Zeitpunkt gültig ist, zu dem Sie die Anlage in Betrieb nehmen - und zwar erneut für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Anlagen bis 10 kWp, die bis 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, erhalten beispielsweise bei Volleinspeisung ins Netz 12,87 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 10,79 Cent pro kWh. Darüber informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Webseite.
Gut zu wissen allerdings: Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, die neu ans Netz gehen, verringern sich alle sechs Monate um jeweils 1 Prozent gegenüber dem vorherigen Wert. Darauf weist das Verbraucherportal „Finanztip“ hin. Zum nächsten Mal ist es am 1. August 2024 so weit. Die neuen Werte gelten dann wiederum für Anlagen, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden.
Ihre alten Solarmodule können Sie übrigens genau wie einen alten Fernseher zum örtlichen Wertstoffhof bringen - und zwar kostenlos. Sie müssen sich allerdings selbst um den Transport kümmern. Altmodule, die noch funktionstüchtig sind, können Sie aber auch am Balkon oder dem Garagendach anbringen oder im Garten, Wochenendhaus oder Wohnmobil weiterverwenden.
Ein Tipp der Verbraucherschützer: Setzen Sie sich bei der Entscheidung, was mit ihrer Ü20-Anlage passieren soll, nicht unter Zeitdruck. Sie können in aller Ruhe Ihre Optionen prüfen und umsetzen, sobald es sinnvoll erscheint. Denn wenn Sie erstmal einfach nichts tun, bleibt es bei der Volleinspeisung - und Sie erhalten weiter eine Vergütung dafür.
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