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Veröffentlicht am 28.02.2024 13:51

Altbau-Erwerb: Wichtige Unterlagen im Blick behalten

Wer einen Altbau erwerben möchte, sollte auf Nummer sicher gehen: VPB gibt den Tipp, vom Verkäufer alle relevanten Dokumente wie Baupläne und Genehmigungen einzuholen. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa)
Wer einen Altbau erwerben möchte, sollte auf Nummer sicher gehen: VPB gibt den Tipp, vom Verkäufer alle relevanten Dokumente wie Baupläne und Genehmigungen einzuholen. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa)
Wer einen Altbau erwerben möchte, sollte auf Nummer sicher gehen: VPB gibt den Tipp, vom Verkäufer alle relevanten Dokumente wie Baupläne und Genehmigungen einzuholen. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa)

Wer einen Altbau kauft, sollte sich vom Verkäufer sämtliche Unterlagen zur Immobilie aushändigen lassen, die die legale Errichtung und den baulichen Zustand des Gebäudes dokumentieren. Dies umfasst insbesondere Baupläne, Berechnungen und die Baugenehmigung, welche Käufer vor dem Kauf einsehen und bei Vertragsabschluss erhalten sollten. Dazu rät der Verband Privater Bauherren (VPB).

Auch wenn rechtlich kein Anspruch auf diese Dokumente besteht, bieten sie den neuen Eigentümern erhebliche Vorteile. Sie ermöglichen nicht nur eine genaue Beurteilung der Immobilie, sondern sind auch für die Planung etwaiger Renovierungen oder Umbauten eine gute Grundlage. Zumal Bauämter laut VPB längst nicht alle Pläne und Genehmigungen archivieren.

Örtliches Bauamt gibt Auskunft

Künftige Eigentümer können sich beim örtlichen Bauamt erkundigen, welche Dokumente vorhanden sind. Wer anhand der alten Baugenehmigung belegen kann, dass die Immobilie ordnungsgemäß errichtet wurde, kann sich kostspielige und manchmal geforderte Nachgenehmigen des Gebäudes ersparen.

Zudem erlauben die Pläne auch Rückschlüsse auf die Bauweise, erfolgte Umbauten sowie auf einen möglichen Sanierungsbedarf oder eine Schadstoffbelastung. Konstruktionspläne zeigen auch die statische Beschaffenheit - also welche Wände tragend sind und welche entfernt werden können. Fehlen solche Angaben müssten Käufer vor einem Eingriff in die Baustruktur in der Regel Voruntersuchungen beauftragen.

© dpa-infocom, dpa:240228-99-155137/2


Von dpa
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