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Veröffentlicht am 01.02.2025 04:31

Auch Häftlinge in Bayern können an Bundestagswahl teilnehmen

Die Wahlbriefe der Gefangenen werden anders als sonstige Post nicht geöffnet, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Die Wahlbriefe der Gefangenen werden anders als sonstige Post nicht geöffnet, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Die Wahlbriefe der Gefangenen werden anders als sonstige Post nicht geöffnet, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. (Archivbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Zur Bundestagswahl am 23. Februar sind auch zahlreiche Häftlinge in Bayerns Gefängnissen zur Stimmabgabe aufgerufen. Rund 9.700 Menschen saßen Ende 2024 in Haftanstalten des Freistaats. Wie viele von ihnen zur Bundestagswahl wahlberechtigt sind, wird vom Justizministerium aber nicht erhoben, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Auch Angaben zur Wahlbeteiligung der Häftlinge bei früheren Wahlen macht das Ministerium nicht.

Die Gefangenen werden demnach rechtzeitig vor der Wahl von der Justizvollzugsanstalt (JVA) über ihr Wahlrecht informiert und über die Voraussetzungen, unter denen sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können. Meist ist dies das Wählerverzeichnis der Gemeinde, in der das Gefängnis liegt. 

Straftätern kann Wahlrecht entzogen werden

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen ab 18 Jahren. In bestimmten Fällen kann das aktive Wahlrecht aber für zwei bis fünf Jahre entzogen werden. Wer etwa rechtskräftig wegen Landesverrats, Offenbarung von Staatsgeheimnissen, Angriffs gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten oder wegen Wahlbehinderung und Fälschung von Wahlunterlagen verurteilt wurde, verliert sein Wahlrecht vorübergehend.

Für die meisten Häftlinge in Bayerns Gefängnissen ist die Wahlteilnahme zudem nur per Briefwahl möglich. Für sie wird in den JVAs demnach ein spezieller Raum zur Stimmabgabe eingerichtet. Es stehe den Gefangenen aber frei, den Stimmzettel auch an anderer Stelle unbeobachtet auszufüllen. Die Wahlbriefe der Gefangenen werden anders als sonstige Post nicht geöffnet, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. In manchen Gefängnissen gibt es den Angaben nach auch die Möglichkeit zur Stimmabgabe vor einem Wahlvorstand in der JVA.

© dpa-infocom, dpa:250201-930-362294/1


Von dpa
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