Bayerns Feuerwehrleute dürfen nun bis 67 löschen und retten | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 03.07.2025 10:50

Bayerns Feuerwehrleute dürfen nun bis 67 löschen und retten

Nicht nur wenn es brennt, ist die Hilfe der Feuerwehr unverzichtbar. Im Freistaat soll das neue Feuerwehrgesetz auch helfen, die vielerorts bestehenden Personalsorgen abzumildern. (Symbolbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Nicht nur wenn es brennt, ist die Hilfe der Feuerwehr unverzichtbar. Im Freistaat soll das neue Feuerwehrgesetz auch helfen, die vielerorts bestehenden Personalsorgen abzumildern. (Symbolbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)
Nicht nur wenn es brennt, ist die Hilfe der Feuerwehr unverzichtbar. Im Freistaat soll das neue Feuerwehrgesetz auch helfen, die vielerorts bestehenden Personalsorgen abzumildern. (Symbolbild) (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Die Einsatzkräfte von Bayerns Feuerwehren dürfen bis zum 67. Lebensjahr im aktiven Dienst eingesetzt werden. Der Landtag gab grünes Licht für eine Anhebung der bisher bei 65 Jahren liegenden Altersgrenze. Das Gesetz tritt nach Angaben des Innenministeriums am 16. Juli in Kraft – es sieht auch vor, dass die Altersgrenze künftig flexibel an das jeweilige Rentenalter angepasst wird. Wie in anderen Bundesländern kämpfen auch in Bayern viele Feuerwehren mit Personalsorgen.

Rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute in Bayern

„Ich freue mich, dass wir mit der Novelle wichtige Weichen für die Zukunft der Feuerwehren gestellt haben. Rund 320.000 von insgesamt etwa 328.000 Feuerwehrmännern und -frauen in Bayern sind ehrenamtlich tätig. Es ist daher wichtig, dass die Rahmenbedingungen für den unverzichtbaren Dienst in der Feuerwehr immer wieder optimiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zu der Entscheidung des Landtags am Mittwochabend. Nur dann könne das enorme ehrenamtliche Potenzial dauerhaft erhalten werden.

Fehlalarme können in Rechnung gestellt werden

Das neue Gesetz sieht zudem vor, dass die Landkreise Ausbildern Entschädigungen zahlen können. Neu ist auch, dass Gemeinden Fehlalarmierungen durch Notrufsysteme etwa in Fahrzeugen in Rechnung stellen können. Das umfasst auch falsch abgesetzte Notrufe etwa durch Smartphones. Zudem können Gemeinden bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe künftig einen Kostenersatz verlangen. 

Regelungen zum Einsatz von Drohnen und Löschrobotern

Ferner regelt das Gesetz die datenschutzrechtlichen Grundlagen für den zunehmenden Einsatz von Drohnen und Löschrobotern. Da die Geräte Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen sowie Übersichtsbilder oder -aufzeichnungen erstellen, war eine entsprechende Neuregelung notwendig geworden.

© dpa-infocom, dpa:250703-930-751064/1


Von dpa
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