Es war ein kurzer Prozess. Denn das Arbeitsgericht ließ an seiner Einschätzung der Rechtslage keinen Zweifel. So diktierte der Vorsitzende Richter Thomas Remler nach nicht einmal einer Stunde einen Vergleich. Die Folge: Die Betriebsversammlung zur Vorbereitung einer Betriebsrats-Wahl am XXXLutz-Standort Uffenheim-Langensteinach kann am Freitag stattfinden.
Fünf Mitarbeitende des Zentrallagers im Industriegebiet hatten beim Arbeitsgericht in Nürnberg eine Einstweilige Verfügung beantragt: Marco Hochreuter, Abdul Abbara Ghani, Carlos Lampreia, Marina Stoyanova und Nuray Ahmed befürchteten nämlich, dass sie bei der Betriebsversammlung, zu der sie selbst eingeladen hatten, nicht dabei sein würden. Denn nachdem sie bekanntgegeben hatten, für einen neuzugründenden Betriebsrat als Kandidaten zu Verfügung zu stehen, war ihnen gekündigt worden. Und sie waren umgehend freigestellt worden.
Die Pressestelle der XXXL-Group betonte gegenüber der Redaktion, es gebe keinen Zusammenhang zwischen den Kündigungen und der Betriebsratsinitiative. Die Gründe liegen demnach ausschließlich in internen Umstrukturierungsmaßnahmen und einer Bündelung der Logistik-Prozesse.
Die Betroffenen – einschließlich ihrer Kollegin Buket Demirci, die zwar keine Kündigung erhielt, aber ebenfalls freigestellt wurde – sehen das anders. Das machen sie auch im Prozess vor der 10. Kammer des Nürnberger Arbeitsgerichts deutlich. Alle sind sie gekommen, um für ihre Interessen einzustehen.
Ihre Klage richtet sich gegen zwei unterschiedliche Firmen der XXXL-Group, bei denen sie angestellt sind, obwohl sie alle in der Niederlassung Langensteinach arbeiten.
Karoline Hoffmann, die Anwältin der österreichischen Möbelfirma, führt zwei juristische Argumente dafür an, dass die Betriebsversammlung nicht am Freitag um 13 Uhr stattfinden, sondern verschoben werden sollte.
Erstens: Die zwei unterschiedlichen Firmen dürften nicht als ein gemeinsamer Betrieb angesehen werden. Zweitens: Zu der Versammlung sei zu kurzfristig eingeladen worden. „Es geht uns ja nicht darum, den Zutritt zu verbieten, sondern darum, dass eine ordnungsgemäße Wahl durchgeführt wird“, sagt sie.
Das Gericht sieht das anders: Ob die beiden Firmen rechtlich als ein Betrieb gewertet werden können oder nicht, spiele für die Versammlung jetzt keine Rolle und könne später geklärt werden, so Richter Remler. Und die Einladung sei auf jeden Fall rechtzeitig verschickt worden.
Dr. Thomas Schelp, der Rechtsanwalt der fünf Kläger, hat noch eine neue Information zu bieten: Vier Führungskräfte von XXXLutz hätten ihrerseits mittlerweile zu einer eigenen Betriebsversammlung eingeladen, um eine Betriebsratsgründung vorzubereiten. Diese Einladung sei am Mittwochabend verschickt worden, die Versammlung solle am Freitag um 9.30 Uhr stattfinden – also zweieinhalb Stunden vor dem Treffen, zu dem Buket Demirci und ihre Mitstreiter bereits am 14. Februar eingeladen hatten. „Es wird versucht, uns für dumm zu verkaufen“, sagt Schelp.
Gibt es zwei Versammlungen, ist es für die spätere Betriebsratswahl rechtlich tatsächlich von Bedeutung, welche zuerst stattgefunden hat. XXXLutz-Anwältin Hoffmann betont jedoch, dass sie von einer Einladung zu einer weiteren, früheren Versammlung nichts wisse.
Hoffmann lässt sich für XXXLutz auf einen Vergleich ein. Darin wird den Klägern zugesichert, dass sie das Firmengelände am Freitag von elf Uhr bis zum Ende der Betriebsversammlung betreten dürfen. Weitere Rechtsfragen, so der Richter, müssten in anderen Verfahren geklärt werden.
Drei deutliche Botschaften schickt Remler allerdings in Richtung XXXLutz: Erstens: Er rate Arbeitgeber und Wahlvorstand, gemeinsam eine Schulung zu besuchen, um zu lernen, wie der richtige Weg für eine Betriebsratsgründung sei.
Zweitens: „Man muss sich überlegen, wenn man den Zutritt verbietet, könnte das eine Straftat sein.“ Und drittens: „Ich hoffe, dass das alles glatt geht und sich der Arbeitgeber an die Vereinbarung hält.“
Am Freitag gab es keine Probleme für die Mitarbeiter am Tor ihrer Firma.