Sie sind klein, aber durchsetzungsfähig: Um die Attacke eines Chihuahua auf einen Paketzusteller ging es in einem Zivilprozess am Amtsgericht Ansbach. Der wollte nämlich Schmerzensgeld von der Hundebesitzerin. Darüber, es überhaupt dazu gekommen war, gibt es unterschiedliche Versionen.
Wie das Amtsgericht Ansbach in einer Pressemitteilung berichtet, forderte der Paketzusteller mindestens 500 Euro Schmerzensgeld nach einem Vorfall vom 16. Oktober 2024. Der Zusteller lieferte abends ein Paket an die Frau aus. Ihr Hund, ein Chihuahua, „biss” beziehungsweise „zwickte” ihn dabei in die linke Hand. So weit, so unstrittig.
Der Zusteller erklärte allerdings vor Gericht, dass der Chihuahua hochgesprungen sei und ihn in die linke Hand „gebissen” habe, als er versucht habe, das Paket an die Frau zu übergeben. Diese habe die Tür geöffnet, um den Empfang der Sendung gegen Unterschrift zu bestätigen. Der Mann habe eine Bisswunde erlitten, die in der Ansbacher Klinik genäht worden sei. Eine Woche sei er arbeitsunfähig gewesen. Dafür sei die Hundebesitzerin verantwortlich.
Die Frau wiederum sah die Verantwortung für den Vorfall demnach nicht bei sich. Sie habe ihre Wohnungstüre lediglich einen Spalt geöffnet, als der Zusteller geklopft hatte. Dadurch sei der in der Vergangenheit keineswegs auffällige oder aggressive Hund ein Stück auf den Flur hinausgetreten. Der Zusteller habe das Paket zu diesem Zeitpunkt bereits vor die Türe gelegt.
Entgegen ihrer Aufforderung habe er das Paket trotz Nähe des Hundes nochmals aufgehoben, woraufhin ihn der Chihuahua in die Hand „gezwickt” habe. Dass der Hund hochspringt, sei aufgrund seiner Größe nicht möglich. Sie führte an, als Paketzusteller sollte der Mann im Umgang mit Hunden geschult sein. Er trage ein erhebliches Maß an Eigenverschulden. Das Amtsgericht schlug beim Gütetermin im Prozess einen Vergleich vor. Den nahmen beide Seiten an: Die Hundebesitzerin zahlt 150 Euro an den Paketzusteller.