Wegen ihrer Beteiligung an zwei Raubüberfällen und drei Einbrüchen hat das Amtsgericht Ansbach Haftstrafen gegen sieben Jugendliche verhängt. Die Dauer liegt zwischen sechseinhalb und zweieinhalb Jahren. Die Angeklagten hatten weitreichende Geständnisse vor dem Jugendschöffengericht abgelegt.
Dessen Vorsitzende Claudia Hofmann verkündete die Urteile mit ausführlichen Begründungen am Freitagmittag. Sie und ihre beiden Schöffen hatten am Dienstag die meisten Plädoyers gehört. Staatsanwaltschaft und Verteidiger unterschieden sich vor allem bei der Dauer der Haftstrafen. Am Freitag folgten das letzte Plädoyer eines Verteidigers sowie die letzten Worte der Angeklagten. Auch die Eltern hatte als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder die Möglichkeit, zum Abschluss etwas zu sagen.
Die sieben Jugendlichen waren in unterschiedlicher Besetzung an fünf Straftaten in Ansbach beteiligt.
Kurz vor 20 Uhr betraten zwei Maskierte eine dm-Filiale in der Ansbacher Welserstraße. Sie griffen eine Mitarbeiterin an, bedrohten sie mit einer Waffe, gaben einen Warnschuss ab und verlangten Geld. Eine Kollegin übergab rund 3200 Euro Bargeld.
Die angegriffene Angestellte kam mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus. Zwei weitere Mittäter übernahmen die Beute vor dem Geschäft, ein fünfter versteckte die Waffe. Dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte, war für die Bedrohten nicht zu erkennen. Deshalb wird ihr Einsatz juristisch gewertet wie die Verwendung einer echten Waffe.
Gegen 18.50 Uhr kamen vier mit Mützen und Handschuhen bekleidete und maskierte Täter in die Verkaufsräume einer H&M-Niederlassung in der Ansbacher Fußgängerzone. Einer schoss mit einer Schreckschusswaffe in die Luft. Die drei anderen verlangten unter dem Einsatz eines Taschenmessers und eines Schlagstocks Geld.
Da es einem Verkäufer, der dabei tätlich angegriffen wurde, nicht gelang, die Kasse zu öffnen, verließen die Täter das Geschäft ohne Beute. Drei weitere Täter warteten vor dem Geschäft, um die anderen gegebenenfalls zu warnen. Zwei sollten die Beute übernehmen.
Begonnen hatte die Serie am 1. Dezember. Ebenfalls in der Ansbacher Welserstraße wurde bei einem Lebensmittel-Discounter eine Scheibe eingeschlagen. Zwei Täter drangen durch das Fenster ein und entwendeten einige geringwertige Gegenstände. Die Anklage richtet sich gegen zwei Jugendliche.
Nach dem ersten Raubüberfall soll dieses Duo in der Nacht zum 14. Dezember in den Verkaufsraum eines Ansbacher Motorrad-Handels eingebrochen, indem die Täter eine Scheibe einschlugen. Dabei entwendeten sie fünf Krafträder und Bargeld im Gesamtwert von rund 16.500 Euro.
Am 25. Dezember wurde bei einem Lebensmittel-Discounter in der Bahnhofstraße in Ansbach eine Fensterscheibe eingeschlagen. Weil die Alarmanlage auslöste, flüchteten die Täter. Der gescheiterte Einbruch wird dem Duo der beiden vorhergehenden Einbrüche und einem weiteren Jugendlichen zur Last gelegt.
Weil die Angeklagten bei den Taten erst zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, konnte die Verhandlung nicht öffentlich stattfinden. Dies galt auch für die Urteilsverkündung. Über deren wichtigste Punkte informierte Armin Abendschein, der Pressesprecher des Amtsgerichts, auf Anfrage der FLZ.