Zwischen 0.30 und 5 Uhr bleibt es in vielen Straßen Ansbachs dunkel. Die Stadt schaltet die Straßenbeleuchtung nachts mit wenigen Ausnahmen ab. Rund 3600 Laternen kennzeichnet die Verwaltung inzwischen mit einem roten Laternenring. Was bedeutet das für Anwohnende?
Ein roter waagerechter Streifen mit zwei weißen Balken, der am Mast einer Straßenlaterne angebracht ist: Das ist tatsächlich ein offizielles Verkehrszeichen. Der Laternenring zeigt: Hier erlischt das Licht in der Nacht. Das Verkehrszeichen gibt es übrigens nur in Deutschland und Österreich. In manchen Orten wird in den roten Streifen eingedruckt, von wann bis wann die Laterne abgeschaltet wird.
Für Anwohnerinnen und Anwohner hat das unmittelbare Folgen. Wer sein Auto innerorts am Straßenrand abstellt, muss selbst dafür sorgen, dass es ausreichend sichtbar bleibt. Das schreibt Paragraf 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Reicht die Straßenbeleuchtung nicht aus, müssen Autofahrer das Stand- oder Parklicht einschalten.
„Das Einschalten der Parkleuchten innerorts ist immer dann Pflicht, wenn das Auto an unübersichtlichen oder schlecht beleuchteten Stellen abgestellt wird“, erklärt Hauptkommissar Peter Hauff von der Ansbacher Polizei auf Anfrage der FLZ. Stehe ein Wagen dagegen gut erkennbar unter einer funktionierenden Laterne, benötige er kein zusätzliches Licht. Maßgeblich ist also die konkrete Situation vor Ort. Erlischt eine Laterne nachts, müssen Bürgerinnen und Bürger prüfen, ob ihr Fahrzeug auch ohne Beleuchtung deutlich sichtbar bleibt.
Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sowie für Anhänger gelten spezielle Regeln. Die Fahrerinnen und Fahrer dürfen hier eine amtlich genehmigte Parktafel verwenden.
Weiterhin weist Hauff darauf hin, dass im Falle eines Verkehrsunfalls mit einem geparkten Pkw, der nicht gekennzeichnet war, die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter verwarnt wird. Der Hauptkommissar: „Diese beläuft sich bei einem Verkehrsunfall auf 35 Euro.“
Sorgen um die Autobatterie weist der ADAC Nordbayern nicht zurück. Bei länger eingeschaltetem Stand- oder Parklicht könne eine Batterie nach rund 24 Stunden so weit entladen sein, dass der Motor nicht mehr anspringt. „Die sichere Beleuchtung des Fahrzeugs im abgestellten Zustand hat immer Vorrang vor dem Energiesparen“, betont der Automobilclub allerdings auf Anfrage. Autofahrer sollten zudem die Leistungsfähigkeit ihrer Batterie regelmäßig prüfen und bei sehr niedrigen Temperaturen im Zweifel einen anderen Parkplatz wählen.