Flug fällt aus: Kann ich meine Urlaubstage verschieben? | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 10.03.2025 11:11

Flug fällt aus: Kann ich meine Urlaubstage verschieben?

Beschäftigte, deren Rückflug aufgrund eines Warnstreiks verschoben wurde und jetzt andernorts feststecken, sollten schnellstmöglich ihren Arbeitgeber kontaktieren. (Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)
Beschäftigte, deren Rückflug aufgrund eines Warnstreiks verschoben wurde und jetzt andernorts feststecken, sollten schnellstmöglich ihren Arbeitgeber kontaktieren. (Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)
Beschäftigte, deren Rückflug aufgrund eines Warnstreiks verschoben wurde und jetzt andernorts feststecken, sollten schnellstmöglich ihren Arbeitgeber kontaktieren. (Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)

Schon vor Monaten den Urlaub geplant und dann kommt das Unberechenbare: wegen eines Warnstreiks fällt der gebuchte Flug aus. Die lang ersehnte Urlaubsreise fällt ins Wasser. Und nun? Können Beschäftigte bereits genehmigte Urlaubstage zurückgeben oder nach hinten verschieben, wenn sie neue Reisepläne machen müssen?

„Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wer den Urlaub also kurzfristig absagen oder den Zeitraum ändern will, kann das nur in Absprache mit dem Arbeitgeber tun.

Rückflug verschoben - Arbeitstage verpasst

Vor einem anderen Problem stehen Beschäftigte, deren Rückflug aufgrund eines Warnstreiks verschoben wurde und jetzt andernorts feststecken. Sie können dann nach dem Urlaub womöglich nicht rechtzeitig zurück am Arbeitsplatz sein. Was, wenn man nun Arbeitstage verpasst? Anspruch auf Vergütung gibt es für die ausgefallene Zeit keine, so Fachanwältin Oberthür. 

Wichtig: Beschäftigte sollten in jedem Fall ihren Arbeitgeber schnellstmöglich kontaktieren. Eventuell können dann Urlaubstage oder Überstunden genutzt werden, ein Lohnausfall kann so vermieden werden. Die gute Nachricht: Abmahnungen oder sogar Kündigungen sind in einem solchen Fall in der Regel aber nicht gerechtfertigt.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa-infocom, dpa:250310-930-398989/1


Von dpa
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