Freiwilliger Wehrdienst: Zuschüsse für Führerschein sichern | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 19.08.2026 12:15

Freiwilliger Wehrdienst: Zuschüsse für Führerschein sichern

Zuschüsse zur Fahrerlaubnis: Finanziell gefördert wird allerdings entweder der Pkw- oder der Lkw-Führerschein, nicht beide. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Zuschüsse zur Fahrerlaubnis: Finanziell gefördert wird allerdings entweder der Pkw- oder der Lkw-Führerschein, nicht beide. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Zuschüsse zur Fahrerlaubnis: Finanziell gefördert wird allerdings entweder der Pkw- oder der Lkw-Führerschein, nicht beide. (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)

Wussten Sie, dass Sie als freiwillig Wehrdienstleistender von Ihrem Dienstherrn Zuschüsse zum Führerschein erhalten können? Und zwar entweder bis zu 3.500 Euro für die Pkw-Fahrerlaubnis oder bis zu 5.000 Euro für die des Lkw (C oder C1). „Die Zuschüsse und deren Steuerfreiheit wurden eingeführt, um den neuen Wehrdienst für Interessierte attraktiver zu machen“, sagt David Martens, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Seit 2026 haben freiwillig Wehrdienstleistende einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für den Führerschein bis zu den genannten Höhen. Voraussetzung ist laut BVL, dass die Kosten tatsächlich für die Erlangung der Fahrerlaubnis entstanden und nicht anderweitig erstattet oder bezuschusst worden sind. Zudem müssen sich freiwillig Wehrdienstleistende für einen durchgehenden Wehrdienst von 12 Monaten verpflichtet haben. Wichtig zudem: Die Prüfung muss bestanden werden.

Unbedingt Belege sammeln

Den Zuschuss beantragen Begünstigte direkt bei ihrem Dienstherrn. Das Erlangen des Pkw-Führerscheins muss dabei bis zu 12 Monate vor Antritt oder bis zu 12 Monate nach Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes liegen. Für den Erwerb des Lkw-Führerscheins bleiben nach Beendigung des Wehrdienstes bis zu 36 Monate Zeit. Bezuschusst wird allerdings entweder der Pkw- oder der Lkw-Führerschein, nicht beide.

David Martens rät, diese Fristen unbedingt im Auge zu behalten. Insbesondere junge Erwachsene, die sich noch nicht endgültig für oder gegen den freiwilligen Wehrdienst entschieden haben, sollten vorsorglich sämtliche Belege sammeln, die beim Erwerb einer der beiden Führerscheine angefallen sind. Nur so haben sie später überhaupt die Chance, sich die Kosten erstatten zu lassen.

© dpa-infocom, dpa:260819-930-551457/1


Von dpa
north