Personen, deren Führerschein von 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, hätten diesen bis 19. Januar umtauschen müssen. Wer die Frist verpasst hat, sollte den Umtausch zügig nachholen. Wegen der hohen Nachfrage hat die Führerscheinstelle des Landratsamts Ansbach ihre Abläufe angepasst.
Vom Stichtag 19. Januar betroffen waren laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Ansbach Inhaberinnen und Inhaber eines Kartenführerscheins mit Ausstellungsjahr 1999 bis 2001. Nicht angesprochen fühlen sollen sich vorerst alle Personen der Geburtsjahrgänge vor 1953 – unabhängig davon, ob sie bereits einen Kartenführerschein besitzen oder noch einen grauen oder rosa Papierführerschein.
Wer unsicher ist, ob der eigene Führerschein umgetauscht werden muss, kann dies mithilfe des Online-Quickchecks der Führerscheinstelle des Landratsamts Ansbach prüfen. Dazu einfach die Seite des Landratsamts Ansbach unter www.landkreis-ansbach.de aufrufen und in die Suchzeile das Stichwort „Quickcheck“ eingeben.
Wer seinen Stichtag hat, muss nicht mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Wer ohne Führerschein im Auto kontrolliert wird und damit seine Fahrerlaubnis nicht rechtsgültig nachweisen kann, kann dies in der Regel bei der Polizei nachholen.
Das Landratsamt empfiehlt, den Umtausch zügig nachzuholen – insbesondere nimmt das Amt Personen in die Pflicht, die sich als Begleitpersonen beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren eintragen lassen möchten.
Um der hohen Umtausch-Nachfrage gerecht zu werden, gibt es bei der Führerscheinstelle jetzt die Möglichkeit, Termine für den Umtausch online zu buchen. Wer die Online-Dienste in Anspruch nimmt, sollte auf die Qualität der eingereichten Passbilder achten. Nicht normgerechte Fotos wie Selfies oder Aufnahmen vor dunklem Hintergrund seien laut der Mitteilung nicht geeignet. Für eine reibungslose Bearbeitung sollten aktuelle und den Passbildanforderungen entsprechende Fotos verwendet werden.
Der Aufruf des Online-Dienstes funktioniert auf der Internetseite unter anderem über die Suchfunktion mit dem Begriff „Führerschein“.
Für die Nutzung der Online-Dienste ist eine Authentifizierung durch die Bund- oder BayernID nötig sowie eine Kreditkarte oder ein PayPal-Zugang zur Abwicklung der Zahlung.