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Veröffentlicht am 25.06.2026 17:06

Gesetz soll Gefangene in Bayern besser schützen

Vorfälle wir in der JVA Gablingen sollen sich künftig nicht mehr wiederholen. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Vorfälle wir in der JVA Gablingen sollen sich künftig nicht mehr wiederholen. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Vorfälle wir in der JVA Gablingen sollen sich künftig nicht mehr wiederholen. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Nach dem Skandal um Misshandlungsvorwürfe in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen werden Gefangene in Bayern auch per Gesetz besser geschützt. Entsprechende Gesetzesverschärfungen wurden im Landtag nun gebilligt - und zwar einstimmig von Koalition und Opposition, was für Gesetzesbeschlüsse im Parlament eine Seltenheit ist.

Unter anderem muss künftig ein Richter entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht werden kann. Er halte eine Kontrolle durch unabhängige Gerichte für sinnvoll und notwendig, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) im Landtag.

Neuer Richtervorbehalt

Außerdem ist Flucht- und Befreiungsgefahr künftig kein Grund mehr für eine Unterbringung in so einem besonders gesicherten Raum. Die Gefangenen, die dort untergebracht werden, bekommen darüber hinaus das Recht, ihren Anwalt darüber zu informieren, damit dieser gegebenenfalls eine Überprüfung der Maßnahme einfordern kann. Die Gesetzesverschärfungen treten allesamt zum 15. September in Kraft.

Die besonders gesicherten Hafträume standen in der Gablingen-Affäre besonders im Fokus. Bei ihrer Unterbringung dort sollen Häftlinge misshandelt worden sein. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen zweimal Anklage erhoben: Zunächst gegen die ehemalige JVA-Leiterin, ihre frühere Stellvertreterin sowie ein ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe der JVA - und dann nochmals gegen weitere Beamte. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Weitere Konsequenzen

Neben den gesetzlichen hat Eisenreich weitere Konsequenzen angekündigt, für die es keine Gesetzänderung braucht, wo etwa Verwaltungsvorschriften reichen. Beispielsweise hatte eine unabhängige Kommission in ihrem Ende 2025 vorgelegten Abschlussbericht empfohlen, sogenannte „besondere Schutzräumen“ als mildere Variante zu den besonders gesicherten Hafträumen einzurichten. Zudem soll die Zahl der Plätze in den psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten erhöht werden, um psychisch auffällige Gefangene besser betreuen zu können. 

Das, was in Gablingen passiert sei, werde sich nicht wiederholen, versicherte Eisenreich. Er betonte zudem, der Großteil der Strafvollzugsmitarbeiter verhalte sich tadellos. Die überwältigende Mehrheit sei über jeden Verdacht erhaben.

© dpa-infocom, dpa:260625-930-283539/1


Von dpa
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