Seit Mai dieses Jahres gelten neue Parkregeln. Unter anderem kann seitdem die Freiparkzeit in Verbindung mit der Rothenburg-Plus-Karte nur noch digital genutzt werden; nämlich in Verbindung mit der Parkster-App. Das hat sich nun geändert.
Denn immer wieder wurden seit Mai Beschwerden von Menschen laut, die zwar die Rothenburg-Plus-Karte, aber kein Smartphone besitzen. Sie konnten die Freiparkzeit von einer Stunde pro Tag innerhalb und zwei Stunden außerhalb der Altstadt nicht nutzen.
Jetzt hat die Stadt reagiert. Das Straßenverkehrsamt kann eine Ausnahmegenehmigung ausstellen – unter bestimmten Bedingungen: Es muss eine Erklärung ausgefüllt werden, dass kein Smartphone vorhanden ist, beziehungsweise die App Parkster nicht auf dem Gerät installiert werden kann. Außerdem werden fünf Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Und: Die Ausnahmegenehmigung wird auf Probe vorerst bis zum 30. Juni 2025 ausgestellt.
Auf diese Bedingungen hat sich der Stadtrat in seiner Sitzung geeinigt. Einig waren sich die Mitglieder darüber, dass nicht – wie normalerweise bei einer Ausnahmegenehmigung – 100 Euro Bearbeitungsgebühr fällig werden sollen. Ein kleiner Betrag als Prävention gegen Missbrauch erschien ihnen allerdings sinnvoll. Auch die Begrenzung auf vorerst ein Probejahr wurde im Rat beschlossen. Danach soll beurteilt werden, ob Änderungen notwendig sind.
Die Genehmigung kann beim Straßenverkehrsamt beantragt werden und ist gültig, wenn sie zusammen mit der Parkscheibe in das Fahrzeug eingelegt wird.