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Veröffentlicht am 09.01.2026 08:00

Was Menschen mit Behinderung im Landkreis Ansbach fürs Dabeisein brauchen

Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Ansbach Gerhard Siegler berichtete im Kreistag aus seiner Arbeit. (Foto: Irmeli Pohl)
Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Ansbach Gerhard Siegler berichtete im Kreistag aus seiner Arbeit. (Foto: Irmeli Pohl)
Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Ansbach Gerhard Siegler berichtete im Kreistag aus seiner Arbeit. (Foto: Irmeli Pohl)

Als „starke Stimme für Teilhabe” versteht sich Gerhard Siegler, der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung im Landkreis Ansbach. Zum letzten Mal in dieser Wahlperiode stellte er nun im Kreistag seinen Jahresbericht vor.

Besonders bei älteren Gebäuden stehe man weiterhin vor großen Herausforderungen, sagte er. Sie könnten oft nur mit erheblichem Aufwand barrierefrei gestaltet werden. Auch bei einzelnen Bushaltestellen sowie im Bereich der digitalen Barrierefreiheit bestehe noch Handlungsbedarf. Siegler empfiehlt, den Ausbau barrierefreier Haltestellen konsequent mit anstehenden Straßenbaumaßnahmen zu verknüpfen.

Förderzentrum muss erhalten werden

Das sonderpädagogische Förderzentrum St. Laurentius in Neuendettelsau müsse unter Fortführung der „hervorragenden Qualität” erhalten werden. „Dazu trage ich gerne bei”, meinte der Behindertenbeauftragte. Er unterstrich außerdem die Bedeutung einer guten und wohnortnahen Gesundheitsversorgung, insbesondere für Menschen mit Behinderung und Ältere. Grundlage dafür sei auch die Sicherung und der Ausbau von Ausbildungsplätzen für Pflegefachkräfte.

Nach den Kommunalwahlen im März sollten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gezielt für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert werden, zum Beispiel durch Schulungen oder in Dienstbesprechungen.

Kein Luxus, sondern Grundrecht

Barrierefreiheit sei kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Sie sei eine Investition in soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben, unterstrich Siegler.

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Auf drei Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern ging der Beauftragte besonders ein. Ein Dauerthema sei das Parkverhalten mancher Verkehrsteilnehmender. Er appellierte an die Autofahrer, grundsätzlich nicht ohne einen entsprechenden Ausweis auf Behindertenparkplätzen zu parken. Wenn Autos auf Gehwegen stehen, seien sie für Blinde, Sehbehinderte sowie Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen schwer oder gar nicht nutzbar.

Leidtragende des Pflege-Personalmangels seien besonders ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Als Gegenmaßnahme schlägt Siegler eine trägerübergreifende Werbekampagne für die Pflegeausbildung vor.

Beschäftigung ist ein Erfolgsfaktor für Firmen

Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung sei gestiegen und ihre Beschäftigungsquote gesunken. Aus der Sicht des Behindertenbeauftragten kann Inklusion ein Erfolgsfaktor für Unternehmen sein. Er rief alle Personalverantwortlichen auf, das Potenzial von Menschen mit Behinderung zu nutzen. Vorgeschrieben sei ein Fünf-Prozent-Anteil, aktuell liege die Quote bundesweit bei 4,4 Prozent. „Sehr positiv” sei, dass die Schwerbehindertenquote beim Landkreis Ansbach 2024 bei 10,26 Prozent lag.

Gerhard Siegler stellte auch die rechtlichen Grundlagen sowie die gesellschaftliche und politische Bedeutung seiner Arbeit vor. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Beratung des Landkreises und der Kommunen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Innerhalb eines Jahres habe er über 100 Stellungnahmen zu staatlich geförderten Maßnahmen abgegeben. Hinzugekommen seien Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Fachstellen. Erfreulich sei, dass die Barrierefreiheit bei Bus-Beschaffungen mittlerweile selbstverständlich sei.


Thomas Schaller
Thomas Schaller
Redaktion Westmittelfranken/Landkreis Ansbach
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