Wer an Glücksspielen teilnimmt, die in Deutschland nicht lizenziert sind, hat keinen Anspruch auf Auszahlung eines möglichen Gewinns. Ohne Lizenz ist der Glücksspielvertrag nichtig, so eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Az.: 8 O 90/21).
Wie das Rechtsportal „Anwaltauskunft.de“ informiert, verhandelte das Gericht den Fall eines Mannes, der über ein Online-Kasino mit Sitz in Malta einen Gewinn erzielt hatte. Da das Geld nicht bei ihm ankam, wandte er sich an ein Gericht in Deutschland.
Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland entsprechend dem Glücksspielstaatsvertrag nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet werden. Wer an nicht lizenzierten Glücksspielen teilnimmt, habe keinen einklagbaren Anspruch auf Auszahlung des erzielten Gewinns. So auch im Fall des Klägers.
Der Glücksspielvertrag habe gegen die Lizenzpflicht verstoßen und sei daher nichtig. Allerdings könne der Spieler die Rückzahlung seines Spieleinsatzes verlangen. Die maltesische Betreiberin des Kasinos habe kein Recht darauf, den eingesetzten Betrag zu behalten.
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