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Veröffentlicht am 11.12.2023 18:41

Keine Solarmodule auf alten Häusern: Städte suchen nach Ausgleich

Die Dächer der denkmalgeschützten Dinkelsbühler Altstadt sollen auch künftig frei von Photovoltaik-Anlagen bleiben. Allerdings werden so die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude bei der Energiewende benachteiligt. Deshalb bekommt Bundesenergieminister Robert Habeck einen Brief. (Foto: Martina Haas)
Die Dächer der denkmalgeschützten Dinkelsbühler Altstadt sollen auch künftig frei von Photovoltaik-Anlagen bleiben. Allerdings werden so die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude bei der Energiewende benachteiligt. Deshalb bekommt Bundesenergieminister Robert Habeck einen Brief. (Foto: Martina Haas)
Die Dächer der denkmalgeschützten Dinkelsbühler Altstadt sollen auch künftig frei von Photovoltaik-Anlagen bleiben. Allerdings werden so die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude bei der Energiewende benachteiligt. Deshalb bekommt Bundesenergieminister Robert Habeck einen Brief. (Foto: Martina Haas)

Es wird zwar immer eine Einzelfallentscheidung bleiben: Aber Photovoltaikanlagen auf den Dächern der denkmalgeschützten Altstädte von Dinkelsbühl, Nördlingen und Rothenburg soll es auch künftig nicht geben. Weil dadurch die Menschen, die in den historischen Zentren leben, benachteiligt sind, suchen die Rathauschefs nach Lösungen. Die gibt es derzeit aber nicht.

Dr. Christoph Hammer (Dinkelsbühl), David Wittner (Nördlingen) und Dr. Markus Naser (Rothenburg) luden am Montag zum Pressegespräch ins Dinkelsbühler Rathaus ein, obwohl sie auf die Herausforderungen, die die Energiewende für Städte wie die ihren bedeutet, keine (schnelle) Antwort wussten.

Im Juni hatte der Bayerische Landtag ein Gesetz beschlossen, das das Anbringen von Photovoltaikanlagen auch auf denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt. Voraussetzung dafür ist die Denkmalverträglichkeit des Projekts und dessen denkmalgerechte Einpassung in das Gesamtensemble einer Kommune. Die Energieerzeugung soll dabei überwiegend dem Bedarf im Denkmal und der in ihm lebenden Personen dienen.

Es gibt einen Rechtsanspruch

Die Mehrkosten für die denkmalverträgliche Anbringung von Anlagen sowie für die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude sind gesondert förderfähig. Es gibt also einen Rechtsanspruch.

Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit überwiegende Gründe des Denkmalschutzes gegen die Erteilung sprechen und dem Denkmalschutz nicht durch Nebenbestimmungen zur Art der Umsetzung ausreichend Rechnung getragen werden kann. Entscheidend sind dann die Umstände des jeweiligen Einzelfalles. Der Antrag ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen, und das ist im Falle der Großen Kreisstädte Dinkelsbühl, Nördlingen und Rothenburg die Kommune selbst.

Ensembleschutz erhalten

Für ihre Altstädte und im Falle der Photovoltaikanlagen sind sich Hammer, Wittner und Naser einig: Die Ensembles gilt es unter allen Umständen zu bewahren. Aber ebenso klar sind sich alle drei, dass mit dieser konsequenten Haltung den Eigentümerinnen und Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden ein Ausgleich gewährt werden muss, weil sie nicht alle Rechte haben, sei es beim Bau oder aber bei der Förderung von Energieeffizient und Photovoltaikanlagen.

Rothenburg hat schon ein fertiges Konzept, wie das gelingen könnte, erläuterte OB Naser: Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die Bürgerschaft der Altstadt. „Seit zwei Jahren versuchen wir, es umzusetzen. Aber es scheitert an der Regulatorik.“ Will heißen, dass die Menschen, die sich an einer solchen Anlage beteiligen würden, für den erzeugten Strom netzentgelt- und stromsteuerpflichtig wären, weil die Module nicht auf dem eigenen Dach liegen würden.

Alle Argumente hätten da nicht gezogen, so Naser. Die Problematik wäre in allen drei Städten gleich, und das OB-Trio ist überzeugt, dass es in Deutschland etliche weitere Kommunen gibt, die Lösungen für das Problem suchen.


Sonst laufen uns die Menschen davon.

Markus Naser

Deshalb soll jetzt Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, helfen. Weil Dinkelsbühl und Rothenburg als Ganzes ein „landschaftsprägendes“ Denkmal sind, haben Hammer und Naser einen Brief aufgesetzt, in dem der Grünen-Spitzenpolitiker auf die Misere aufmerksam gemacht wird. Denn eines wollen die drei Oberbürgermeister nicht: Sich einfach auf das schiere Verbot von Photovoltaik-Anlagen in ihren Altstädten zurückzuziehen. „Wir wollen einen Ausgleich schaffen“, so Hammer.

Gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen als Lösung

Die Rathauschefs legen in ihrem Brief Bundesminister Habeck ihre Gedanken dar, wie es Altstadt-Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern möglich gemacht werden könnte, einen Beitrag zur Energiewende zu ermöglichen, ohne den Denkmalschutz zu beeinträchtigen. Konkret schlagen sie gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Altstädte vor, an denen sich die Bürgerschaft beteiligen kann.

Damit diese Gruppe jedoch nicht nur von der Einspeisevergütung profitieren könne, müsste diese Beteiligung ihnen bei der Anwendung des Gebäude-Energiegesetzes und weiterer Regelungen und Förderrichtlinien ebenso „angerechnet“ werden wie der auf dem eigenen Grundstück erzeugte Strom.

Und weil dieser Personenkreis auch keinen Strom für den Eigenbedarf erzeugen könne, solle diesem die Netzentgelte erlassen oder rückerstattet werden, „was dann durch den Bund wieder auszugleichen wäre“, so die Forderung.

Dabei ist sich das OB-Trio einig, dass es noch ein viel größeres Problem als den Strom gibt: eine bezahlbare Wärmeversorgung. Ohne Lösungen für die Fragen, die die Energiewende für denkmalgeschützte Ensembles mit sich bringt, ohne Kompensation, fürchtet Markus Naser, „laufen uns die Menschen aus den Altstädten davon.“

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