Nach Scheunenbrand in Höfen: Ein Löschweiher ist keine Karpfenzucht | FLZ.de | Stage

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Nach Scheunenbrand in Höfen: Ein Löschweiher ist keine Karpfenzucht

Der Zaun um den Löschteich in Höfen war in der Brandnacht von der schnell handelnden Feuerwehr niedergetrampelt worden. Aber eine Umzäunung muss sein, betonte Bürgermeister Wolfgang Schmidt. (Foto: Wolfgang Schmidt)
Der Zaun um den Löschteich in Höfen war in der Brandnacht von der schnell handelnden Feuerwehr niedergetrampelt worden. Aber eine Umzäunung muss sein, betonte Bürgermeister Wolfgang Schmidt. (Foto: Wolfgang Schmidt)
Der Zaun um den Löschteich in Höfen war in der Brandnacht von der schnell handelnden Feuerwehr niedergetrampelt worden. Aber eine Umzäunung muss sein, betonte Bürgermeister Wolfgang Schmidt. (Foto: Wolfgang Schmidt)

In Höfen hatte es am Abend des 7. Dezembers gebrannt – ein Stall stand in Flammen. Der Fischereiverein – im Löschteich sind Fische – sei später an den Bürgermeister herangetreten und habe sich gewundert, weshalb niemand das Tor aufgemacht habe. Darum und um Haftungsfragen ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Aufgrund der gebotenen Eile habe niemand nach einem Schloss oder Bolzenschneider gesucht, um das Schloss aufzuzwicken, erklärte Bürgermeister Wolfgang Schmidt. Die Feuerwehrleute hätten vielmehr schnellstmöglich reagiert, denn es habe lichterloh gebrannt und die Kühe hätten vor Angst gebrüllt, zitierte Wolfgang Schmidt Augenzeugen.

Haftungsfrage bei Löschmaßnahmen

Als Landwirt wisse er: Wer diese Schreie der Tiere einmal gehört habe, konzentriere sich einfach auf das Wesentliche: Die Feuerwehrkräfte haben den Zaun niedergerissen, die Schläuche in den Löschteich eingebracht „und los ging’s“.

Nun ging es um die Haftungsfrage. In diesem Zusammenhang thematisierte Bürgermeister Wolfgang Schmidt nochmals die Situation um den Löschweiher. Die Erkenntnisse seien: Der Löschweiher muss eingezäunt sein. Diese Information habe er vom zuständigen Sachbearbeiter Florian Sacher von der Verwaltungsgemeinschaft Diespeck.

Keine neuen Fische mehr

Dies sei auch nicht diskutierbar. Und ein Ablassen von Löschweihern könne generell nicht gestattet werden. „Damit ist eigentlich keine Bewirtschaftung als Karpfenteich erlaubt“, stellte Schmidt klar. Falls doch eine Bewirtschaftung erfolgt oder wenn der Löschteich im Sommer trockenfällt, gebe es bei einem Brandereignis keinen Ersatz für die Karpfen, betonte der Bürgermeister.

Dies sei aber das kleinere Problem. Das weitaus größere: Sollte jemand Schaden an seinem Eigentum nehmen, weil kein Löschwasser zur Verfügung steht, bleibt die Versicherung außen vor und die Gemeinde haftet umfassend. „Das ist ein hammermäßiger Satz“, sagte Schmidt zu seinen Räten, von denen einige die Aussage mit Staunen quittierten.

Gemeinde ist verpflichtet

Der Bürgermeister erklärte weiter: „Die Gemeinde ist zur Löschwasserversorgung verpflichtet. Das ist Brandvorsorge und die Brandvorsorge in Höfen ist dieser Löschteich.“ In Roßbach sei es der Gemeindeweiher, in Hambühl die Ehe, in Frankenfeld der Laimbach und in Baudenbach selbst seien es der Rüblingsbach, der Gemeindeweiher und mehrere Hydranten. Dies alles sei Teil der Löschwasservorsorge.

Falls einmal doch das Wasser abgelassen werden müsste, sei es denkbar, eine Wasserstrecke vom Roßbacher Gemeindeweiher nach Höfen aufzubauen. „Die Feuerwehr sagt, dass das möglich ist. Es ist nur die Frage, ob wir das wollen“, so Schmidt. Denn bei einem Ablass-Vorgang müsse ein Ausgleich geschaffen werden. Dies wurde letztlich so beschlossen und wird nun auch dem Fischereiverein so mitgeteilt. Angeln dürfen in den Löschteich hineingehalten werden.

Wasser muss abgelasen werden

Noch viele Fragen sind offen – ob und wie oft ein Weiher abgelassen werden muss. Jedenfalls müsse das Gewässer sofort nachgefüllt werden, wenn es nicht voll ist. Vor dem Brand sei der Höfener Löschweiher glücklicherweise gerade wieder vollgelaufen, hieß es am Ratstisch.

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