Transident, intergeschlechtlich oder nichtbinär: All jenen, die sich nicht mit dem an ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren, wurde vor rund einem Jahr ein bürokratischer Stein aus dem Weg gerollt. Seit November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) inkraft. Auch im Landkreis Ansbach wird davon Gebrauch gemacht.
„Das Grundgesetz schützt auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt. Durch das SBGG wird die Verwirklichung dieses Rechts erleichtert”, schreibt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Webseite.
Das SBGG löste das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ab. Es ermöglicht, den Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen – ohne zwei Sachverständigengutachten und gerichtliche Entscheidung. Paragraph 45b Personenstandsgesetz (PStG) entfiel ebenfalls. Hier war eine Sonderregelung für intergeschlechtliche Menschen festgeschrieben: Sie mussten eine ärztliche Bescheinigung einholen, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern.
Nun müssen Betroffene eine persönliche „Erklärung mit Eigenversicherung” beim Standesamt abgeben. Diese muss drei Monate im Voraus angemeldet werden. Anschließend werden die gewünschten Änderungen des Personenstands vorgenommen. In der Regel übernimmt dies das Geburtsstandesamt. Wurde die Erklärung bei einem anderen Standesamt abgegeben, wird sie an das zuständige Amt weitergeleitet.
Laut Statistischem Bundesamt gab es bis einschließlich August 2025 deutschlandweit über 23.000 Geschlechtseintragsänderungen. Die FLZ hat bei Standesämtern in Stadt und Landkreis Ansbach nachgefragt: Im Ansbacher Standesamt gingen bisher 26 Anträge ein. Davon wurden 23 genehmigt, drei Anmeldungen seien noch offen. In Dinkelsbühl gab es zwei Anträge, in Feuchtwangen drei.
Am Standesamt Rothenburg wurden 21 Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen in die jeweiligen Geburtenregister eingetragen. Nur in fünf Fällen wurden die Anmeldung und die Erklärung in Rothenburg direkt vorgenommen. Die anderen Erklärungen kamen von anderen Standesämtern. Aktuell sei noch eine Anmeldung offen.
Das Standesamt Heilsbronn berichtet: „Wir hatten schon mehrere Anfragen Heilsbronner Bürgerinnen und Bürger, jedoch sind die meisten Personen dann direkt zu den Geburtsstandesämtern in der Region gegangen, da dort der Eintrag direkt erfolgen und eine Bescheinigung oder eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden kann.” In Heilsbronn direkt ging daher bisher nur ein Antrag ein.