Das Weihnachtsgeschenk per Mausklick gekauft - und dann gefällt es doch nicht. Also schnell zurück damit - das Widerrufsrecht macht es möglich. Allerdings häufen sich aktuell die Fälle, dass Unternehmen behaupten, zurückgesandte Waren seien gar nicht oder nur teilweise bei ihnen angekommen, heißt es von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Wichtig zu wissen: Auch bei Verlust der Sendung sind Händler verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten. Die Rechtslage sei klar, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale. Wer zurückgesandt habe, müsse nicht zahlen.
Aber: Wer retour versendet, muss ordnungsgemäß verpacken, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Sonst kann er oder sie für Transportschäden verantwortlich gemacht werden. Und: Der Nachweis über den Versand der konkreten Ware liegt bei Kunde oder Kundin. Ein einfacher Paketbeleg reicht hier nicht aus.
Die Verbraucherschützer raten daher, beim Verpacken und Versenden von Retouren besonders sorgfältig zu sein. Diese drei konkreten Tipps sind besonders wichtig, wenn es um teure Artikel geht oder zum Beispiel viele Kleidungsstücke aus einer Bestellung zurückgehen sollen:
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